Der Hauptstadt-Bezirk Tempelhof-Schöneberg muss das Café des Klägers von einer im Internet veröffentlichten Bewertungsliste streichen. Dies entschied das VG Berlin am Mittwoch.
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin verurteilte den Bezirk zur Löschung des Interneteintrags. Der Café-Betreiber müsse die mit einer schlechten Beurteilung verbundene Prangerwirkung nicht hinnehmen. Für eine Bewertung von Gaststätten in dieser Form fehle die erforderliche gesetzliche Grundlage. Es spreche bereits viel dafür, dass die Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes im Lebensmittelbereich nur Warnungen vor konkreten Erzeugnissen erlaube.
Jedenfalls dürften aber nur Informationen über festgestellte Verstöße veröffentlicht werde, nicht bloße "Zensuren". Die Mitteilung von Noten und Minuspunkten sei nicht aussagekräftig und diene daher nicht der Information des Verbrauchers. Für den Betrachter der Internetliste bleibe unklar, welche Tatsachen sich hinter der Bewertung verbergen und ob es wirklich um Hygienemängel geht oder um Fragen der Betriebsorganisation (Urt. v. 28.11.2012, Az. 14 K 79.11).
Geklagt hatte der Betreiber von vier gleichnamigen Cafés in verschiedenen Berliner Bezirken. Nach einer Kontrolle im Sommer 2011 wurde sein Betrieb in Tempelhof-Schöneberg im Internet mit der "aktuellen Bewertung: zufriedenstellend" mit einer Minuspunktzahl erfasst.
Das Urteil beziehe sich nur auf die Cafés des Klägers, sagte Kai-Christian Samel vom Verwaltungsgericht. Die Liste und ähnliche Bewertungsverfahren anderer Bezirke dürften zunächst weiter online stehen. Vermutlich würden die Bezirke aber beraten, ob das System so aufrechterhalten bleibe.
dpa/tko/LTO-Redaktion
VG Berlin zu Internetbewertungen: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7668 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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