Gesetzgebung: Bundesregierung beschließt "vertrauliche Geburt"

13.03.2013

Das Bundeskabinett nickte am Mittwoch einen von Familienministerin Kristina Schröder vorgelegten Gesetzentwurf ab. Danach sollen Schwangere ihr Kind in einem Krankenhaus unter Pseudonym zur Welt bringen können. Riskante heimliche Geburten sollen dadurch verhindert werden.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will mit ihrem Gesetzesentwurf gegen heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen vorgehen. Dafür soll nun für Schwangere die Möglichkeit geschaffen werden, ihr Kind vertraulich in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen. Für eine "genügend lange Dauer" soll den Müttern die Anonymität ihrer Daten garantiert werden, so Schröder.

Dies sei nach Ansicht der Ministerin eine echte Alternative zur anonymen Geburt und zur Babyklappe, da diese sich in einer rechtlichen Grauzone bewegten: "Jeder Mensch mit Herz ist froh über jedes Kind, das durch Babyklappe gerettet wird. Wir müssen aber dringend schon viel früher verzweifelten Schwangeren ein Angebot machen, das ihnen und dem Kind wirksam und dauerhaft hilft."

Den Kindern will Schröder mit dem 16. Lebensjahr die Möglichkeit einräumen, sich über ihre Abstammung zu informieren. Bis dahin sollen die Daten der Mutter vertraulich behandelt werden. Die Regelung soll zum 01. Mai 2014 in Kraft treten.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8320 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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