Verhandlung vor dem BGH: Wahrscheinlich kein Schadensersatz für Lehman-Anleger

27.09.2011

Der BGH sieht nach einer vorläufigen Beurteilung keine Schadensersatzansprüche von Lehman-Anlegern gegen ihre Sparkasse. Eine Verletzung von Beratungspflichten sei bei vorläufiger Bewertung nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Insbesondere sei zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate nicht erkennbar gewesen, dass das Risiko einer Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers bestehe. Der Vorsitzende Richter des XI. Zivilsenats, des so genannten Bankensenats betonte, dass das Verfahren zwar in gewisser Weise eine Pilotfunktion habe, jedoch seien die Umstände des Einzelfalls bei jedem Verkauf zu berücksichtigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt seit dem Vormittag erstmals über Klagen von Anlegern der pleite gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers. Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Anlageprodukte gekauft. Nun verlangen sie wegen angeblich mangelhafter Beratung von ihrer Sparkasse das Geld zurück. In der Vorinstanz waren die Kläger gescheitert.

Schneise der Verwüstung

Die Pleite der US-amerikanischen Bank Lehman Brothers hat bei deutschen Anlegern und Banken eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Die Gesamtschäden sind allerdings nicht erfasst und stehen teilweise noch nicht einmal fest, da das Insolvenzverfahren über die Bank noch jahrelang laufen wird. Am Ende könnten deshalb auch noch Beträge ausgeschüttet werden.

Bei den Verfahren vor dem BGH geht es um Zertifikate, die von der niederländischen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers ausgegeben und in Deutschland vertrieben wurden. Die Rückzahlung der Zertifikate war zu 100 Prozent garantiert. Da die Zertifikate nicht der Einlagensicherung unterlagen, waren sie nach der Insolvenz zunächst wertlos. Nach Schätzungen von Verbraucherschützern haben rund 40.000 bis 50.000 Anleger in Deutschland solche Zertifikate gekauft und dabei 700 Millionen bis eine Milliarde Euro investiert. Für diese Zahlen gibt es jedoch keine Belege.

Große Verkäufer der Zertifikate waren die Frankfurter und die Hamburger Sparkasse, die Dresdner Bank (heute Commerzbank) sowie die Citibank (heute Targobank). Aber auch Privatbanken und Volksbanken haben Lehman-Papiere verkauft. Die meisten Käufer haben ihr Geld verloren, weil grundsätzlich der Anleger und nicht die Bank das Risiko eines Verlustes trägt. Wenn sich Anleger getäuscht, falsch beraten oder über den Tisch gezogen fühlten, gaben die Banken manchmal nach und erstatteten Verluste teilweise.

Freiwillige Entschädigung als einzige Hoffnung

Die Hamburger Sparkasse hat veröffentlicht, dass sie mehr als 1000 Kunden entgegengekommen sei und dafür zehn Millionen Euro aufgewendet habe. Sie hatte Zertifikate an rund 3.700 Anleger verkauft. Die Sparkasse Hannover gab allen 1.000 Kunden mit Lehman-Zertifikaten 50 bis 75 Prozent ihres Geldes zurück, was in der Branche als sehr großzügig angesehen wurde. Bei der Targobank hatten nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 17.100 geschädigte Lehman-Anleger einen Antrag auf Rückzahlung gestellt. Ein Angebot der Bank erhielten nur 3736 Kunden, das ist etwa jeder fünfte. Insgesamt zahlte die Targobank 21,5 Millionen Euro zurück.

Neben den Zertifikaten gab es auch direkte Einlagen bei der Lehman Brothers, zum Beispiel Guthaben auf Konten. Sie unterlagen der Einlagensicherung. Der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken zahlte 6,2 Milliarden Euro als Entschädigung für die Verluste der Einleger.

Schließlich hatten auch viele Banken selbst Geld bei Lehman oder in Lehman-Papieren angelegt und verloren. Auch Währungsgeschäfte oder Absicherungen liefen über Lehman. Die Forderungen der deutschen Finanzbranche einschließlich der Bundesbank an die Konkursmasse sollen rund 50 Milliarden US-Dollar betragen.

Es ist wahrscheinlich, aber noch nicht sicher, dass die Karlsruher Richter noch am Dienstag ein Urteil verkünden werden (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

Verhandlung vor dem BGH: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4405 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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