Verfassungsschutz: Höckes Flügel jetzt ein Beo­b­ach­tungs­fall

12.03.2020

Der rechtsnationale AfD-Flügel wird jetzt vom Verfassungsschutz beobachtet. Das gilt nicht für die Partei als Ganzes. Darüber, wie viel Einfluss die rechtsnationale Gruppierung in der Partei hat, gehen die Meinungen auseinander.

Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale Flügel ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag erfuhr, sieht der Inlandsgeheimdienst seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt.

Der Verfassungsschutz hatte zuvor angekündigt, er wolle über den aktuellen Stand seiner Bemühungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus informieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lud dazu - ohne weitere Details zu nennen - für Donnerstagvormittag zu einer Pressekonferenz mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang in Berlin ein. Haldenwang hatte in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus und eine Vermischung unterschiedlicher Milieus festgestellt.

Die AfD hatte am Vortag Stellungnahmen von Funktionären der Partei veröffentlicht, mit denen diese frühere Äußerungen zum Islam, zur Einwanderung und zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber "klarstellen" wollten. Damit sollten Vorhaltungen des Verfassungsschutzes entkräftet werden. Nicht alle diese Äußerungen stammten von Anhängern des Flügels, dessen Gründer und Wortführer der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke ist.

Vom Verdacht zur Beobachtung

Beispielsweise erklärte Hans-Thomas Tillschneider, Flügel-Anhänger und Landtagsabgeordneter der AfD in Sachsen-Anhalt: "Es handelt sich bei dem Vergleich des Islams mit einem Baumpilz um eine drastische und polemisch überzogene Bildlichkeit, die ich 2017 verwendet habe, auf die ich aber nicht mehr zurückgreifen würde, da sie falsche Assoziationen weckt. Wichtig ist mir deshalb die Betonung, dass ich nicht Menschen mit Parasiten vergleiche, sondern eine Parallelgesellschaft."

Der Verfassungsschutz hatte den rechtsnationalen Flügel der Partei im Januar 2019 als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, ebenso die Nachwuchsorganisation der AfD, die Junge Alternative.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt bedeutet, dass die Bewegung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen beispielsweise die Observation und das Anwerben von Informanten. Daten zu einzelnen Personen dürfen gesammelt und gespeichert werden. Was ein Abgeordneter im Plenum oder Ausschüssen sagt, darf allerdings nicht in die Akten einfließen.

Der Flügel kennt keine formale Mitgliedschaft. Seine Anhänger versammeln sich einmal im Jahr zum sogenannten "Kyffhäusertreffen". An dieser Veranstaltung haben in der Vergangenheit auch AfD-Politiker teilgenommen, die sich selbst nicht dem Flügel zurechnen, etwa der Parteivorsitzende Jörg Meuthen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verfassungsschutz: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40789 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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