Vor gut einem Jahr wurde ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Am Montag musste sich Ungarn nun einer offiziellen Anhörung stellen. Ob es zu ernsthaften Konsequenzen kommt, ist aber noch unklar.
Ungarn hat sich wegen der mutmaßlichen Verletzung von Grundwerten der EU erstmals einer offiziellen Anhörung stellen müssen. Wie der EU-Ministerrat mitteilte, ging damit am Montag das vom EU-Parlament eingeleitete Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags in die nächste Runde. Es soll die ungarische Regierung dazu bewegen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Zudem sind unter anderem Minderheitenrechte und die Situation von Migranten und Flüchtlingen ein Thema. Umstritten sind zum Beispiel Beschlüsse der ungarischen Regierung, die vorsehen, Hilfeleistung bei Asylanträgen unter Strafe zu stellen und das Recht auf Asylantrag einzuschränken.
Deutschland und Frankreich zeigten sich bei der Anhörung in Brüssel besorgt über die jüngste Lageanalyse des Europaparlaments. "Die Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Ungarn betreffen uns alle", erklärten sie in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Einhaltung der gemeinsamen Werte sei unabdingbar für das Funktionieren der EU.
Die Anhörung im EU-Ministerrat am Montag war Voraussetzung dafür, dass per Abstimmung offiziell festgestellt werden kann, dass in Ungarn die "eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" von EU-Werten besteht. Ob es in absehbarer Zeit zu einem entsprechenden Votum kommt, ist allerdings unklar, da mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch gegenüberstehen, aber 22 der 28 EU-Staaten zustimmen müssten. Schon von der Einleitung des Verfahrens bis zur Anhörung an diesem Montag dauerte es rund ein Jahr.
In einem nächsten Schritt müssten die EU-Partner Ungarns dann sogar einstimmig feststellen, dass eine "schwerwiegende und anhaltende Verletzung" der Werte vorliegt. Der Ministerrat habe am Montag nach der Anhörung lediglich entschieden, sich weiter mit dem Thema zu beschäftigen, sagte die finnische Europaministerin Tytti Tuppurainen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Verletzung von EU-Grundwerten: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37663 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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