Verfahren gegen den "Drogenarzt": Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge

age/LTO-Redaktion

07.05.2010

Das LG Berlin verurteilte den als "Drogenarzt" bekannt gewordenen Mediziner, in Folge dessen Behandlung zwei Patienten ums Leben gekommen waren, wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln.

Ein von dem angeklagten 51-jährigen Arzt selbst gemixter Drogencocktail hatte während der psycholytischen Sitzung in seiner Praxis zum Tod von zwei Teilnehmern geführt, ein weiterer hatte nur knapp überlebt.

Der Arzt selbst hatte das "tragische Unglück" vor Gericht bedauert. Er berief sich auf ein Versehen beim Abwiegen der Drogen. Der 51-Jährige bekannte auch, die künstliche Droge LSD selbst genommen zu haben.

Der Vorwurf des versuchten Mordes wurde während des Prozesses fallen gelassen. Das LG ging jedoch weiterhin von einer Tatherrschaft des Arztes aus.

Mit der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von acht Jahren beantragt hatte.

Das LG verhängte zudem ein lebenslanges Verbot zur Ausübung der Berufe des niedergelassenen Arztes und des Psychotherapeuten. Auch im Hinblick auf das Berufsverbot war die Verteidigung damit erfolgreich.

Verteidiger Ferdinand von Schirach, der die Tat als fahrlässige Tötung bewertete, hatte in einem Interview mit LTO vor der Urteilsverkündung ein Berufsverbot für unangemessen erachtet, mit dem seinem Mandanten wie von der Staatsanwaltschaft beantragt auch die Ausübung seiner Tätigkeit als angestellter Arzt untersagt werden sollte. 

Das Berufsverbot wurde zudem nur vorläufig angeordnet.

Zitiervorschlag

Verfahren gegen den "Drogenarzt": . In: Legal Tribune Online, 07.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/504 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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