Wegen fehlender Kundeninformationen beim Computerspiel Battlefield 3 sei der Hersteller Electronic Arts abgemahnt worden. Dieser habe nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass die Kunden eine dauerhafte Internetverbindung benötigen, um das Spiel zu nutzen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des vzbv vom Mittwoch hervor.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) müssten sich die Kunden des Unternehmens die Zusatzsoftware Origin herunterladen, die anschließend unter anderem automatisch die Lizenzrechte sämtlicher auf dem Computer gespeicherter Produkte des Anbieters überprüfe. Was die Software genau auf dem Computer macht, erführen die Nutzer des Spiels beim Kauf allerdings nicht.
Gleichzeitig seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so weit gefasst, dass nach Auffassung des vzbv unklar bleibt, welche Daten der Hersteller erfassen, weiterverarbeiten und anderweitig nutzen darf. So behalte sich Electronic Arts das Recht vor, anhand der erfassten Daten Nutzerprofile zu erstellen und diese ohne gesonderte Einwilligung der Kunden für Werbezwecke zu verwenden. Welche Daten dies genau sind, lasse der Hersteller offen.
Der vzbv beanstandet außerdem die gängige Praxis, nach der eine Zustimmung zu den Lizenzvereinbarungen und AGB erst erfolgt, wenn der Kunde das Spiel auf seinem Rechner installiert. Das ist nach Auffassung des vzbv zu spät, denn nach deutschem Recht müsse dies bereits beim Abschluss eines Vertrages erfolgen. Nur so sei gewährleistet, dass die Nutzer sich vor Vertragsschluss über problematische Klauseln informieren können.
vzbv/tko/LTO-Redaktion
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Verbraucherschutz: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4936 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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