"Costa Concordia"-Unglück: Erste Haftstrafen verhängt

22.07.2013

Eineinhalb Jahre nach der Havarie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" wurden am vergangenen Samstag erste Strafen gegen fünf Angestellte der Reederei verhängt. Vier Crewmitglieder und ein Manager des Kreuzfahrtunternehmens Costa Crociere erhielten im italienischen Grosseto Haftstrafen zwischen 1,5 und knapp 3 Jahren.

Der Krisenmanager der Reederei, Roberto Ferrarini, wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er habe zunächst versucht, den Ansehensverlust seines Unternehmens zu minimieren und infolgedessen den Rettungseinsatz verzögert. Schettinos Stellvertreter und erster Offizier an Bord des Kreuzfahrtschiffes, Ciro Ambrosio, bekam eine Haftstrafe von 2,5 Jahren. Drei weitere Crewmitglieder bekamen 23, 20 und 18 Monate Haft.

Die fünf Männer hatten ihre Schuld eingestanden, um die Strafen zu vermindern. Nach einer Einigung zwischen Anklagevertreter und Verteidigung wurden sie daher ohne Prozess wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

In seiner Begründung sagte Richter Pietro Molino, dass die verhängnisvolle Entscheidung, das Kreuzfahrtschiff so nah an die Küste der Insel Giglio zu lenken, vom Kapitän gefällt worden sei. Die anderen seien nur in geringem Umfang verantwortlich gewesen, sagte Staatsanwalt Francesco Verusio.

Opferanwälte monieren "beschämende Rechtsprechung"

Opferanwälte protestierten gegen die ihrer Ansicht nach zu milden Strafen und kündigten an, das Urteil anzufechten. Dies sei eine "beschämende" Rechtsprechung, sagte Anwalt Massimiliano Gabrielli zu Journalisten. "Solche Sorten von Haftstrafen erhält man, wenn man gegen Bauvorschriften verstößt, nicht für Mord."

Nach der Verurteilung der fünf Männer ist Kapitän Francesco Schettino der einzige, der noch angeklagt ist. Er muss sich unter anderem wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie Verlassen des Schiffs verantworten.

Bei der Haverie des Kreuzfahrtschiffes "Costa Concordia" im Januar 2012 waren 32 Menschen gestorben und über 100 verletzt worden. Das Schiff war zu nahe an die italienische Insel Giglio herangefahren und gekentert.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

"Costa Concordia"-Unglück: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9186 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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