Internationale Unternehmen, die wegen des Angriffs auf die Ukraine ihr Geschäft in Russland aussetzen, sollen von der russischen Generalstaatsanwaltschaft geprüft werden. Die Regierung drohte bereits offen mit Enteignung.
Die russische Generalstaatsanwaltschaft soll unter anderem prüfen, ob die Unternehmen, die Russland verlassen, die Verpflichtungen gegenüber russischen Arbeitnehmer:innen und deren Rechten einhalten, teilte die Behörde am Freitag mit. Jede Einstellung des Betriebs solle zudem auf Anzeichen einer absichtlichen oder Schein-Insolvenz geprüft werden.
Wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine haben zahlreiche internationale Unternehmen - Anbietende von Modeartikeln und Konsumgütern, Autobauer, Banken, Tech-Unternehmen - ihr Geschäft in Russland gestoppt. Viele gaben dabei explizit an, dass russische Mitarbeitende weiter bezahlt werden sollen.
Regierung droht mit Enteignung
Die russische Regierung droht bereits offen mit der Enteignung der internationalen Unternehmen, die ihre Geschäfte in dem Land aussetzen. Die russische Regierung arbeite deshalb an Schritten, um eine Insolvenz der Firmen in Russland und dann eine Nationalisierung des Besitzes in die Wege zu leiten, sagte der Vize-Chef des russischen Sicherheitsrates, Dmitri Medwedew, am Donnerstag. Auf "Grundlage des von den Investoren in Panik" zurückgelassenen Vermögens müsse eine neue Produktion aufgebaut werden.
Präsident Wladimir Putin unterstützte den Vorschlag und rief seine Regierung auf, "entschlossen zu handeln", um Schaden für russische Geschäftspartner der Unternehmen abzuwenden. Dafür gebe es bereits "genug rechtliche Marktinstrumente".
Die Sprecherin des Weißen Hauses, Jen Psaki, warnte den Kreml vor einer Enteignung. "Jede widerrechtliche Entscheidung Russlands, den Besitz dieser Unternehmen zu beschlagnahmen, wird Russland noch mehr wirtschaftlichen Schmerz bringen", schrieb sie bei Twitter. "Es wird der globalen Wirtschaftsgemeinschaft die klare Botschaft vermitteln, dass Russland kein sicherer Ort für Investitionen und Geschäfte ist."
dpa/cp/LTO-Redaktion
Wegen Betriebseinstellung im Krieg: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47802 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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