LG Dortmund zur künstlichen Befruchtung: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

19.04.2012

Fünf Jahre nach Geburt zweier Kinder sind zwei Frauenärzte am Donnerstag vor dem LG Dortmund zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden. Sie hatten ohne Einwilligung des Vaters eine künstliche Befruchtung an dessen ehemaliger Lebensgefährtin vorgenommen und müssen dafür nun haften.

Das Landgericht (LG) Dortmund hat mit heute bekannt gewordener Entscheidung zwei Dortmunder Frauenärzte zu Unterhaltszahlungen verurteilt (Urt. v. 19.04.2012, Az. O 320/10). Die Mediziner hatten im Rahmen einer künstlichen Befruchtung im Jahr 2007 eingefrorenes Sperma verwendet, das längst hätte vernichtet werden müssen. Zudem verzichteten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters.

Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: "Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen." Und: "Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Dortmund zur künstlichen Befruchtung: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6033 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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