Einigung bei Union und SPD: Reform des Insol­venz­rechts kommt

14.02.2017

SPD und Union haben sich auf eine Reform des Insolvenzrechts geeinigt, der Bundestag soll das Gesetz am Donnerstag verabschieden. Es soll Gläubigern mehr Sicherheit geben.

Nach Informationen der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) hat sich die Regierungskoalition auf eine Reform des insolvenzrechts geeinigt. Der Bundestag will die Änderung der Insolvenzordnung demnach bereits am Donnerstag verabschieden. Gläubiger müssen künftig kaum noch befürchten, dass Insolvenzverwalter von ihnen noch nach zehn Jahren Geld zurückverlangen, das sie einst von einem Kunden bekommen haben. Bislang ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglich, wenn Gläubiger sich damals auf eine Ratenzahlung oder Stundung eingelassen haben.

"Wichtig bei der Reform war uns vor allem, keine neuen Sonderrechte zu schaffen – weder für den Fiskus noch für Arbeitnehmer", sagte der CDU-Rechtspolitiker und Insolvenzrechtler Heribert Hirte gegenüber der NJW. Dies sei laut Hirte auch gelungen: Nach der Neuregelung würden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen erst mit Eintritt des Verzugs entstehen. Dies mindere den Anreiz für Insolvenzverwalter, noch nach langer Zeit flächendeckend alte Zahlungen anzufechten. "Dabei haben wir von der Union durchgesetzt, dass diese Regelung auch schon für bereits eröffnete Verfahren gilt und damit sogleich auch kassenwirksam ist."

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Einigung bei Union und SPD: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22089 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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