Trotz massiver EU-Kritik: Ungarn ver­ab­schiedet ums­trit­tenes NGO-Gesetz

13.06.2017

Die ungarische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem ausländisch finanzierte NGOs sich künftig selbst als "auslandsgeförderte Organisation" kennzeichnen müssen. Die Betroffenen kündigen zivilen Ungehorsam an.

In Ungarn müssen sich zivile Organisationen, die Unterstützung aus dem Ausland erhalten, künftig gerichtlich registrieren lassen und die Spender offenlegen. Dies sieht ein am Dienstag vom Parlament beschlossenes Gesetz vor. Betroffen sind Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die jährlich mindestens 24.000 Euro an ausländischen oder direkten EU-Hilfen erhalten. Darüber hinaus müssen sie in allen ihren Publikationen die Bezeichnung "auslandsgeförderte Organisation" führen.

Für das Gesetz über die Transparenz auslandsgeförderter Organisationen stimmten die 130 Abgeordneten der regierenden Fidesz-Partei des rechts-konservativen Regierungschefs Viktor Orban. Die Abgeordneten der linken und liberalen Opposition stimmten dagegen, die der rechtsextremen Jobbik-Partei enthielten sich der Stimme.

Die Regierung begründete die Notwendigkeit des Gesetzes damit, dass "die Menschen" in Ungarn wissen sollen, welche "von ausländischen Interessen gesteuerte Lobbys" die Regierung kritisieren. Tatsächlich galten aber auch schon vor diesem Gesetz Offenlegungspflichten für Zivilorganisationen.

Kritik von renommierten Staatsrechtlern aus ganz Europa

Das Gesetz wurde unter anderem vom Europaparlament kritisiert. Schwerwiegende Einwände formulierte auch die Venedig-Kommission des Europarats, ein Gremium angesehener Staats- und Verfassungsrechtler. Vor allem die Pflicht, sich selbst als "auslandsgeförderte Organisation" stigmatisieren zu müssen, "droht diese Organisationen [...] im gegebenen ungarischen Kontext in ihren legitimen Aktivitäten nachhaltig zu beeinträchtigen", heißt es in der zu Monatsbeginn veröffentlichten Stellungnahme der Venedig-Kommission.

Vor der Schlussabstimmung billigte die Regierungsmehrheit am Dienstag noch mehrere kleinere Änderungen am Gesetzestext. So sind nun auch Vereine der ethnischen Minderheiten, so etwa die der Ungarndeutschen, von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen, so wie dies kirchliche und Sportvereinigungen schon im ursprünglichen Entwurf waren. Die von der Venedig-Kommission beanstandeten Schlüsselstellen berührt dies nicht.

Zwei von der Gesetzgebung betroffene NGOs - das Helsinki-Komitee und die Bürgerrechtsvereinigung Tasz - kündigten an, sich nicht an die Bestimmungen des Gesetzes halten und zivilen Ungehorsam üben zu wollen.

Betroffene NGOs werden von George Soros gefördert

"Wir sind uns im Klaren darüber, dass gerichtliche Verfahren gegen uns angestrengt werden können", sagte Tasz-Geschäftsführerin Stefania Kapronczay. "Aber uns schreckt das nicht." Man werde alle juristischen Möglichkeiten bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ausschöpfen, um das repressive Gesetz zu bekämpfen, fügte sie hinzu.

Der Annahme des NGO-Gesetzes war eine monatelange Kampagne vorausgegangen, in der regierungskritische Vereinigungen wie Tasz und Helsinki-Komitee an den Pranger gestellt wurden. Die Organisationen, die sich für Bürgerrechte und Flüchtlinge einsetzen, erhalten auch Förderungen von den Stiftungen des US-Milliardärs George Soros.

Bereits im April hatte das Parlament ein neues Hochschulgesetz gebilligt, das die von Soros gegründete Central European University (CEU) in Budapest zur Schließung zwingen könnte.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Trotz massiver EU-Kritik: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23181 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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