Uli Hoeneß tritt am Montag seine Haftstrafe in der JVA in Landsberg an. Der ehemalige Präsident des FC Bayern war wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März in sieben Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gesprochen. Das Urteil lautete auf drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis für den damaligen Chef des FC Bayern.
Der Fußball-Manager hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 28,5 Millionen Euro Steuern vorenthalten. Einen Tag nach dem Urteilsspruch erklärte Hoeneß, er werde die Haftstrafe akzeptieren und auf eine Revision verzichten. Zudem trat er mit sofortiger Wirkung als Präsident und Aufsichtsratschef des FC Bayern München zurück.
Mitte Mai wurde bekannt, dass ein ehemaliger Häftling Hoeneß zu erpressen versuchte. Der Mann hatte mit Problemen im Gefängnis gedroht. Bei der geplanten Geldübergabe wurde er festgenommen.
mbr/dpa/LTO-Redaktion
Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12142 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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