In Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine stand für mehrere Stunden das Atomkraftwerk nahe Saporischschja im Mittelpunkt. Dabei seien gezielte Angriffe auf Kernkraftwerke als Kriegsverbechen zu werten, sagt ein Völkerrechtler.
Nach dem Vorrücken russischer Truppen bei Saporischschja war offenbar in der Nacht zum Freitag ein Feuer in einem Gebäude der Anlage ausgebrochen. Am Freitagmorgen wurde es nach Angaben des ukrainischen Innenministeriums gelöscht. Gebrannt habe ein Trainingskomplex. Es sei keine erhöhte Radioaktivität gemessen worden, teilte die ukrainische Aufsichtsbehörde mit. Russische Truppen hätten das Kraftwerk besetzt.
Russland äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorfall. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sprach von einem gezielten Beschuss von Reaktorblöcken durch russische Panzer. Energieminister Herman Haluschtschenko forderte ein Eingreifen der Nato. Der britische Premierminister Boris Johnson sagte, die "rücksichtslosen Aktionen" des russischen Präsidenten Wladimir Putin "könnten nun die Sicherheit ganz Europas direkt gefährden". Er wolle "in den kommenden Stunden" eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrates erreichen. US-Präsident Joe Biden forderte Russland auf, militärische Aktivitäten im Gebiet um das Kernkraftwerk einzustellen.
Ein gezielter russischer Angriff auf ein ukrainisches Atomkraftwerk wäre nach Einschätzung des Völkerrechtlers Prof. Dr. Claus Kreß als Kriegsverbrechen einzuordnen. "Ein gezielter Angriff auf ein zivil genutztes Kernkraftwerk, ja, das wäre ein Kriegsverbrechen", sagte der Kölner Wissenschaftler am Freitag im Deutschlandfunk. Ein solcher Fall fiele in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Kreß berät dort Chefankläger Karim Khan, der offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet hat.
Aktuelle Geschehnisse von Ermittlungen umfasst
Bei den Ermittlungen gehe es in erster Linie um Taten vor Russlands laufendem "Gewalteinsatz", etwa auf der Krim seit 2014. "Es geht um den Verdacht zahlreicher Kriegsverbrechen und im Hinblick auf die Krim geht es auch um Verbrechen gegen die Menschlichkeit", sagte Kreß. Das Verfahren werde aber auch etwaige aktuelle Kriegsverbrechen umfassen.
Noch richte sich die Ermittlung nicht gegen einen konkreten Beschuldigten, wie etwa den russischen Präsidenten Wladimir Putin, sagte Kreß. Wenn es später zu einem Haftbefehl komme, müsse dieser auch erst einmal von einem Staat vollstreckt werden. Er halte es deshalb für unrealistisch, dass Putin vor dem Weltstrafgericht auftreten müsse.
Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Russland erkennt das Gericht nicht an.
dpa/cp/LTO-Redaktion
Kampf nahe ukrainischen Kernkraftwerks: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47724 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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