Bundesrichter weist Klage des Präsidenten ab: Trump muss pri­vate Finanzen offen­legen

21.05.2019

Normalerweise legen Präsidenten schon vor der Wahl ihre Steuererklärung offen. Donald Trump dagegen weigert sich bis zum heutigen Tag. Nun hat ein Bundesrichter entschieden, dass er sie herausgeben muss.

Im Streit um die Offenlegung seiner Finanzunterlagen hat US-Präsident Donald Trump eine Niederlage einstecken müssen. Trump hatte sich vor Gericht gegen den Versuch der Demokraten im Kongress gewehrt, über eine Buchhaltungsfirma Einsicht in dessen Finanzen zu bekommen. Ein Bundesrichter wies Trumps Einwände am Montag (Ortszeit) in Washington jedoch zurück und entschied, dass der Präsident die Aufforderung aus dem Kongress nicht blockieren könne.

Mit ihrer neugewonnen Mehrheit im Repräsentantenhaus treiben die Demokraten diverse Ermittlungen gegen Trump voran und versuchen unter anderem, Einblick in dessen Finanzen zu bekommen. Der Vorsitzende des Kontrollausschusses im Repräsentantenhaus, Elijah Cummings, hatte von einer Firma Finanzunterlagen angefordert, mit der Trump und seine Unternehmen lange Jahre bei der Buchhaltung zusammengearbeitet haben. Cummings stellte dabei eine strafbewehrte Anordnung aus, mit der er die Firma Mazars USA zur Herausgabe der Dokumente zwingen kann.

Anwälte Trumps und der Trump-Organisation hatten dagegen geklagt und argumentiert, dass dies unzulässig sei. Sie warfen den Demokraten vor, einen politischen Krieg gegen Trump zu führen. Der Bundesrichter wies diese Einwände jedoch zurück und erklärte die Bemühungen des Kongresses für zulässig.

Auch auf anderem Weg versuchen die Demokraten, an Trumps Finanzdokumente heranzukommen. Der Finanz- und Steuerausschuss des Repräsentantenhauses hatte Finanzminister Steven Mnuchin aufgefordert, die Steuererklärungen Trumps und mehrerer seiner Firmen aus den vergangenen sechs Jahren vorzulegen, was Mnuchin aber verweigerte. Dieser Streit dürfte ebenfalls vor Gericht landen.

Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfes. Trump dagegen hat dies bis heute nicht getan, was bei seinen Kritikern den Verdacht befeuert, dass er etwas zu verbergen hat.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesrichter weist Klage des Präsidenten ab: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35495 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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