Im vergangenen Jahr hatte das OVG NRW entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nun wird das BVerwG nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde doch noch zu der Frage entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird sich nun doch mit dem umstrittenen Töten männlicher Küken befassen. Das Gericht habe die Revision zugelassen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Leipzig. Nachdem das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Mai entschieden hatte, dass das Schreddern oder Ersticken der Tiere nach dem Schlüpfen nicht gegen das Tierschutzgesetz verstoße, war das unterlegene Land Nordrhein-Westfalen gegen die Nichtzulassung der Revision vorgegangen. Zuvor hatten der WDR und das Westfalen-Blatt berichtet.
Hintergrund ist die Klage mehrerer Kükenbrütereien gegen einen Erlass der rot-grünen Landesregierung. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) wollte damit das Töten der frischgeschlüpften Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen untersagen.
Männliche Küken von Legehuhnrassen werden millionenfach als Eintagsküken getötet, weil sie keine Eier legen können. Das OVG in Münster gab den Betrieben im vergangenen Mai Recht: Die Aufzucht der ausgebrüteten männlichen Küken sei mit derartig hohem Aufwand verbunden, dass es damit für das Töten vernünftige Gründe gebe. Insofern verstoße die Praxis nicht gegen das Tierschutzgesetz. Wann sich das BVerwG mit der Streitfrage befassen wird, ist noch unklar.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21652 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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