Tod nach Kariesbehandlung: Anästhesist vor Gericht

dpa/msa/LTO-Redaktion

18.08.2010

Wegen Karies zum Zahnarzt – eigentlich ein Routine-Fall. Doch ein erst zweijähriger Patient bekam eine Vollnarkose, aus der nicht wieder aufwachte. Zwei Tage später war er tot. Seit Dienstag steht der verantwortliche Anästhesist vor Gericht.

Der angeklagte Anästhesist soll für die Narkose ein Gerät verwendet haben, das für Kleinkinder nicht geeignet ist. Dadurch soll der Arzt nicht bemerkt haben, dass der Junge zu wenig Sauerstoff bekam.

Dem 53-jährigen wird nun vor dem Landgericht Halle der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge gemacht. Laut einer Erklärung, die die Verteidigung verlas, bedauert der Arzt den Tod des Kindes zutiefst. Er habe 30 Jahre lang als Narkosearzt gearbeitet – auch mit Kindern-, ohne dass es einen Zwischenfall gegeben habe. Er habe das Leben des Kindes unter keinen Umständen gefährden wollen.

Der Vertreter der Eltern, die als Nebenkläger auftreten, warf dem Arzt massives Fehlverhalten vor. "Es ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden, wenn Sie bei einem Kleinkind mit leichtem Zahnschaden Vollnarkose geben", sagte der Rechtsanwalt. Das von dem Angeklagten eingesetzte Narkosegerät sei zudem völlig veraltet gewesen, weil es noch aus DDR-Zeiten stamme und keine TÜV-Zulassung gehabt habe.

Zitiervorschlag

Tod nach Kariesbehandlung: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1230 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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