Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) hat ein von der AfD angestrebtes Volksbegehren gegen eine Corona-Impfpflicht als unzulässig gewertet. Das Begehren entstammt der Zeit der Corona-Pandemie, in der viel über potenzielle Impfpflichten diskutiert worden war. In die Thüringer Landesverfassung sollte dem AfD-Volksbegehren zufolge aufgenommen werden, dass niemand "direkt oder indirekt zu Impfungen gezwungen werden" darf. Der von der AfD zur Abstimmung gestellte Gesetzesentwurf enthalte jedoch nicht die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen an ein Volksbegehren, entschied der VerfGH nun am Mittwoch (Urt. v. 27.09.2023, Az. VerfGH 29/22).
Das Volksbegehren hat nach Auffassung des VerfGH nämlich einen "irreführenden Charakter", da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei, begründete der vorsitzende Richter Klaus von der Weiden das Urteil am Mittwoch in Weimar. Denn beim Thema Impfen stehe Bundesrecht über dem Landesrecht. Genau über diesen Punkt sei in dem angestrebten Volksbegehren nicht deutlich genug informiert worden. Die Begründung des Volksbegehrens lasse die Abstimmenden in dem Fehlglauben, "sie könnten die Durchsetzung bundesrechtlicher Impfpflichten verhindern", heißt es in einer Mitteilung des VerfGH vom Mittwoch.
Angerufen hatte den VerfGH die Thüringer Landesregierung. Sie vertrat die Meinung, das Volksbegehren sei nicht rechtens, weil es sich bei den Impfpflichten um Bundesregelungen handele, welche ein Thüringer Landesgesetz nicht verbieten könne. Dieser Argumentation folgte der Gerichtshof nun.
Initiatoren des Volksbegehrens sind eine ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete sowie der Landtagsabgeordnete und Co-Vorsitzende der Partei, Stefan Möller. Sie hatten die Zulassung des Volksbegehrens beim Landtagspräsidium beantragt. Fraktionschef Björn Höcke hatte die vorgelagerte Volksinitiative im Oktober 2021 in einer Pressekonferenz vorgestellt.
mk/dpa/LTO-Redaktion
Thüringer VerfGH sieht Irreführung: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52798 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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