Der ehemalige Modern-Talking-Star Thomas Anders und seine Ex-Frau Nora Balling beenden ihren Rechtsstreit mit einem Vergleich. Damit geht ein monatelanger Rosenkrieg zu Ende.
Beide Parteien einigten sich auf Vorschlag des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf einen Vergleich, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Damit sind alle schwebenden Verfahren vor dem OLG und dem Koblenzer Landgericht (LG) beendet. In dem Rechtsstreit ging es vor allem um kritische Äußerungen in der Autobiografie des Sängers "100 Prozent Anders". Über den genauen Inhalt der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.
Die Autobiografie war im September vergangenen Jahres erschienen. Anders wirft seiner Ex-Frau darin unter anderem Verschwendungssucht vor. Dagegen und gegen andere Aussagen wehrte sie sich vor Gericht und berief sich dabei auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung, die sie und Anders bei der Scheidung getroffen hatten.
Ex-Frau wollte Anteil an Bucherlösen
Das LG folgte in einem Urteil vom März 2012 der Argumentation Ballings weitgehend und verbot einige Äußerungen. Die Vereinbarung entspreche wegen der Prominenz beider einem berechtigten Interesse, entschieden die Richter damals. Sie habe keine "knebelnde Wirkung". Das Gericht entschied außerdem, dass Anders ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro zahlen muss, sollte er die Aussagen trotz des Verbots wiederholen. Gegen dieses Urteil legte Anders Berufung zum OLG ein.
Doch damit nicht genug: In einem weiteren Verfahren vor dem LG Koblenz ging es unter anderem darum, ob Anders seiner Ex-Frau für die getroffenen Aussagen etwas zahlen muss. Es war von Forderungen in Höhe von rund einer Million Euro die Rede sowie von einem Anteil an den Bucherlösen.
Mitte Oktober regte der OLG-Senat eine umfangreiche außergerichtliche Einigung an, die nun zustande kam. Damit sind alle Verfahren zwischen Anders und Balling beendet. Zu einer persönlichen Begegnung des einstigen Glamour-Paares vor Gericht kam es während der gesamten Auseinandersetzung nie.
dpa/age/LTO-Redaktion
Rosenkrieg beendet: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7726 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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