"Russian Warship, go fuck yourself": Der Ausspruch ukrainischer Grenzschützer wurde schnell zum weltweit bekannten, ikonischen Slogan des Widerstands. Genau wegen dieses politischen Kontexts kann er rechtlich gesehen aber keine Marke werden.
Das Bildzeichen mit dem Satz "Russian Warship, Go F**k Yourself" kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden (Urt. v. 13.11.2024, Rs. T-82/24).
Hintergrund des markenrechtlichen Falls ist eine Aktion von ukrainischen Grenzsschützern gleich zu Beginn der russischen Invasion. Am ersten Tag der Invasion, dem 24. Februar 2022, wollten die Russen eine kleine ukrainische Insel im Schwarzen Meer einnehmen. Sie forderten die ukrainischen Grenzschützer dazu auf, die Waffen niederzulegen. Die mittlerweile ikonische Antwort der Grenzschützer lautete übersetzt und sinngemäß: "Russian warship, go fuck yourself".
Über die Ukraine hinaus entwickelte sich der Ausspruch zum geflügelten Wort und wurde weltbekanntes Zeichen des ukrainischen Widerstandswillens gegen die russische Invasion. Unter anderem gab die ukrainische Post auch eine Sonderbriefmarke hierzu heraus. Beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) wurde zudem eine Eintragung als Unionsmarke für ein sehr breites Spektrum an Waren sowie für Dienstleistungen im Verlagswesen, in Bildung und Erziehung sowie in Unterhaltung und Sport beantragt.
Politischer Kontext entscheidend
Das EUIPO lehnte die Eintragung im Dezember 2023 jedoch ab. Die Begründung: Für die genannten Waren und Dienstleistungen habe die Marke keine Unterscheidungskraft. Auch vor dem EuG konnte der ukrainische Grenzschutz nun keinen Erfolg einfahren.
Das EuG sieht in erster Linie einen politischen Kontext. Der Ausspruch sei vielfach medial verbreitet worden und schnell zum "Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression" geworden, so das EuG. Die wesentliche Funktion einer Marke könne insoweit nicht erfüllt werden, denn der durchschnittliche Verbraucher nehme in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung wahr, sondern denke sofort an die politische Botschaft, so der EuG.
LTO berichtete zu den juristischen Hintergründen bereits hier umfassend.
jb/LTO-Redaktion
EuG lehnt Eintragung ab: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55853 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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