Die Volksabstimmung zum hoch umstrittenen Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 ist beschlossene Sache. Die Baden-Württemberger sollen am 27. November beim ersten Volksentscheid überhaupt den Konflikt um Stuttgart 21 beenden.
Der Landtag in Baden-Württemberg hatte zuvor wie erwartet das Gesetz zur Kündigung der Finanzierungsverträge mit der Mehrheit von SPD, CDU und FDP abgelehnt. Die Koalitionspartner Grüne und die SPD sind bei Stuttgart 21 zerstritten. Die Grünen sind strikt gegen das bisher auf 4,1 Milliarden Euro taxierte Projekt, an dem das Land sich mit 824 Millionen Euro beteiligt, die SPD ist gespalten.
Die Opposition aus CDU und FDP hielt der Regierung vor, ein Ausstieg aus dem Projekt sei in dem Vertrag mit der Bahn gar nicht vorgesehen. Die Regierung sei nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen und bemühe daher das Volk, so CDU-Fraktionschef Peter Hauk. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Renkonen hielt dagegen: "Die CDU-Fraktion kuscht vor der Deutschen Bahn AG." Dabei schummele diese sowohl bei den Kosten als auch bei der Leistung des neuen Bahnhofs. Beide Seiten riefen ihre Anhänger zum Gang an die Urne auf, schließlich sei noch gar nichts entschieden.
Ein Erfolg der Stuttgart-21-Gegner bei dem Referendum gilt als unwahrscheinlich. Mindestens 2,5 Millionen Wahlberechtigte (33,33 Prozent) müssten für eine Kündigung der Finanzierungsvereinbarung des Landes stimmen. Bei der Landtagswahl im März kamen die Grünen lediglich auf 1,2 Millionen Stimmen.
Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) versprach aber, dass die Regierung sich an das Resultat halten werde. "Ob angenommen oder abgelehnt, das Ergebnis gilt." Vize-Regierungschef Nils Schmid (SPD) sprach von einem "großen Tag" für Baden-Württemberg. "Wir wagen mehr Demokratie."
dpa/eso/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de
Stuttgart 21: Landesregierung bringt Volksabstimmung auf den Weg
Nach grün-rotem Wahlsieg: Stuttgart 21 zwischen Volkes Wille und Vertrag
Schlichtung bei Stuttgart 21: Kein Prototyp für Bürgerbeteiligung
Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4427 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag