Der VGH Baden-Württemberg hat bestimmte Bauarbeiten für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 vorläufig untersagt. Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen dabei Arbeiten im Zusammenhang mit dem Grundwassermanagement.
Der BUND hat in einem Eilverfahren erreicht, dass rund um das Grundwassermanagement auf der Bahnhofsbaustelle zunächst keine weiteren Rohre verlegt werden dürfen. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Donnerstag mitteilte, sind Planänderungen der Bahn, die nur in einem so genannten vereinfachten Planfeststellungsverfahren vom Eisenbahnbundesamt genehmigt worden waren, ohne die notwendige Anhörung von Umweltverbänden erfolgt (Az. 5 S 2101/11).
Ob die Planänderung der Bahn trotzdem rechtmäßig ist, wird laut einer VGH-Sprecherin im Hauptsacheverfahren entschieden.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 06.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4479 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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