Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa hat die Deutsche Bahn das VG Stuttgart nicht über ein Schreiben des Eisenbahnbundesamtes informiert. Dieses hatte naturschutzrechtliche Zweifel wegen der Baumfällungen angemeldet. Auf dem Gelände von Stuttgart 21 lebt der unter Naturschutz stehende Juchtenkäfer.
Dem Verwaltungsgericht (VG) lag am Donnerstag ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) mit einer einstweiligen Anordnung vor,
die Baumfällarbeiten zu stoppen.
Die Frage ist nun, ob das VG über den Eilantrag des BUND sofort entschieden und die Rodung möglicherweise verhindert hätte, wenn es die Zweifel des Eisenbahnbundesamtes gekannt hätte.
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Stuttgart 21: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1631 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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