Direkter Vorsatz, dolus eventualis, bewusste Fahrlässigkeit & Co.: Tathandlungen einer dieser Kategorien zuzuordnen, klingt oft leichter, als es ist. Die FU Berlin befragt nun explizit Juristen zu ihrem Urteilsverhalten in drei Fällen.
Eigentlich klingt es denkbar simpel. Möchte man gezielt einen Schaden herbeiführen, handelt man mit Vorsatz. Will man eigentlich gar nicht, dass etwas passiert, "nur" fahrlässig. Doch bereits Jura-Erstsemester lernen in der Strafrechtsvorlesung früh: Ganz so einfach ist es nicht. Im Gegenteil: Ob ein Täter vorsätzlich oder fahrlässig handelt, kann ganz erhebliche Abgrenzungsprobleme mit sich bringen. Zum entsprechenden Urteilsverhalten führen Wissenschaftler der FU Berlin nun eine Umfrage durch, die sich explizit an Jurist:innen richtet.
Relevant wurden solche Abgrenzungsfrage zuletzt zum Beispiel bei den sogenannten Raser-Fällen. Wenn jemand mit 170 Stundenkilometern durch die Innenstadt fährt und jegliche Verkehrsregeln missachtet, vertraut er dann wirklich noch darauf, dass schon nichts passieren werde? Darf er bei einem objektiv derart gefährlichen Verhalten überhaupt noch auf einen guten Ausgang vertrauen? Oder muss man vielmehr davon ausgehen, dass ihm der Tod anderer Verkehrsteilnehmer gleichgültig war und er ihn in Kauf nahm? Und gilt das auch, wenn er sich mit seinem Verhalten auch selbst in erhebliche Gefahr bringt?
Es zeigt sich: Im Einzelfall kann die Abgrenzung rechtlich komplex werden. Um besser zu verstehen, wie Jurist:innen in solchen Fällen entscheiden, gibt es nun an der Freien Universität Berlin eine empirische Studie dazu. Sie richtet sich explizit an Jurist:innen. Wer teilnimmt, muss dabei in drei verschiedenen Fällen entscheiden: Würden Sie auf Vorsatz erkennen?
Wer sich selbst einmal ausprobieren und mehr wissen möchte, kann hier an der Studie teilnehmen.
lmb/LTO-Redaktion
Empirische Studie zum Urteilsverhalten: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53930 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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