Als der Affe Naruto ein Selfie von sich aufnahm, glaubte Fotograf David Slater, das Bild seines Lebens vor sich zu haben. Doch es war der Beginn eines bizarren Rechtsstreits. Nun endete er mit einem Vergleich.
Der bizarre Streit um das Urheberrecht eines Affen an seinem Selfie ist außergerichtlich mit einem Vergleich beigelegt worden. Das bestätigten die Tierrechtsorganisation Peta und der Naturfotograf David J. Slater. Er sei froh über den Ausgang, teilte der Brite am Dienstag mit.
Der zweijährige Rechtsstreit drehte sich um Bilder, die ein Makake auf der indonesischen Insel Sulawesi 2011 von sich gemacht hatte. Der Affe Naruto drückte damals auf den Auslöser von Slaters Kamera.
>>Hier geht es zu den Bildern<<
Als Slater ein Bild des grinsenden Affen sah, glaubte er, das beste Foto seines Lebens vor sich zu haben und vermarktete alsbald die Aufnahmen. Doch dann wurde angezweifelt, ob er überhaupt die Rechte an den Bildern besitze. Gehören die Fotos nicht der Allgemeinheit? Oder müsste nicht der Affe Inhaber der Urheberrechte sein?
25 Prozent der Einnahmen an Naturschutzorganisationen
Peta klagte 2015 im Namen des Affen auf die Rechte an den Bildern. Zunächst wurde die Klage abgewiesen, dann aber in zweiter Instanz vor einem US-Gericht in San Francisco verhandelt. Er sei wohl der erste Mensch, der von einem wilden Tier verklagt werde, hatte Slater vor wenigen Wochen in einem Interview gesagt.
Die Tierrechtsaktivisten gingen davon aus, dass der Affe die Kamera von sich aus in die Hand nahm. Slater beschrieb aber, wie er die Tiere mit viel Mühe dazu verleitet habe. "Ich stellte die Kamera auf ein Stativ (...). Sie spielten mit der Kamera, dabei wurden natürlich unausweichlich ein paar Bilder gemacht", schrieb Slater auf seiner Website. Der Fotograf fürchtete zwischenzeitlich nach eigenen Angaben um seine wirtschaftliche Existenz.
Nach einer Erklärung beider Parteien wird Slater 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen aus den Selfie-Bildern gemeinnützigen Organisationen stiften, die sich für den Schutz Narutos und seiner Artgenossen in Indonesien einsetzen. Dieser Gerichtsstreit habe wichtige Fragen aufgeworfen, die rechtlichen Interessen von "nicht-menschlichen Tieren" auszubauen, heißt es in der Mitteilung.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Parteien einigen sich vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24485 (abgerufen am: 21.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag