Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk will über eine Bundesratsinitiative aus der NS-Zeit stammende Gesetze überprüfen. Insbesondere die Paragrafen 211 und 212 StGB müssten überarbeitet werden, da die in ihnen zum Ausdruck kommende Tätertypen-Lehre mit Grundgedanken des heutigen Strafrechts inkompatibel sei.
Ungewöhnlich an den §§ 211, 212 Strafgesetzbuch (StGB) sei die dort gewählte Formulierung "Mörder ist, wer..." bzw. "...ohne Mörder zu sein", erklärte auf Nachfrage Oliver Breuer, Pressesprecher des schleswig-holsteinischen Justizministeriums. Heutige Straftatbestände beschrieben ansonsten nicht eine bestimmte Täterpersönlichkeit, sondern eine vorwerfbare Handlung. Die §§ 211, 212 StGB gingen auf ein Änderungsgesetz aus dem Jahre 1941 zurück und seien Ausdruck nationalsozialistischer Strafrechtsideologie.
Zwar räume das schleswig-holsteinische Justizministerium ein, dass die Tätertypen-Lehre bei der Auslegung und Anwendung der Paragraphen heute keine Rolle mehr spiele. Trotzdem sollte an einem Gesetzeswortlaut, der die Handschrift seiner NS-Autoren trage, nicht festgehalten werden. Gerade weil in Lehre und Rechtsprechung Einigkeit darüber bestehe, dass die Tätertypen-Lehre heute gegenstandslos sei, sollte sich eine entsprechende Änderung der Paragraphen ohne größere Schwierigkeiten bewerkstelligen lassen.
Die Bundesratsinitiative beschränkt sich zunächst auf die §§ 211, 212 StGB. Perspektivisch werden jedoch auch weitere Gesetze und Verordnungen aus der NS-Zeit ins Auge gefasst.
cvl/LTO-Redaktion
Mit Material von dpa.
Bundesratsinitiative zu Gesetzen aus der NS-Zeit: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9961 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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