Neues Steuerabkommen mit der Schweiz im Gespräch: Informationsaustausch auf europäischer Ebene

06.05.2013

Nach dem Scheitern des bilateralen Steuerabkommens mit der Schweiz zeichnet sich ein neuer Anlauf auf europäischer Ebene ab, allerdings erst nach der Bundestagswahl. Aus der Schweiz waren dazu wiederholt positive Signale zu hören. Auch über eine Reform der strafbefreienden Selbstanzeige wird laut nachgedacht.

Für Schäuble geht es jetzt um eine europaweite Lösung: "Das Ziel der Bundesregierung ist eine allgemeine Regelung für alle Kapitaleinkünfte mit vollem Informationsaustausch in ganz Europa." Österreich und Luxemburg würden sich an diesem Informationsaustausch beteiligen, sagte Schäuble der Bild am Sonntag. "Und dann redet die EU darüber mit der Schweiz", ergänzte der Finanzminister.

Positive Signale aus der Schweiz

Schäubles Schweizer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf bekräftigte die Bereitschaft ihres Landes, sich auf internationaler Ebene an der Diskussion über den Austausch von Informationen zu beteiligen. Laut der Schweizer Nachrichtenagentur SDA macht sie dabei zur Bedingung, dass der Schweiz ein starker und wettbewerbsfähiger Finanzplatz erhalten bleibe. Dieser müsse jedoch Erschütterungen aushalten und als Modell für die Missbrauchsbekämpfung dienen.

In der SPD geht man von einem neuen Anlauf erst nach der Bundestagswahl vom 22. September aus. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) sagte dem Spiegel: "Sobald die Bundestagswahl gelaufen ist, sollten wir das Thema aber möglichst rasch angehen."

Ein bereits unterzeichnetes Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland war Anfang des Jahres am Widerstand der SPD im Bundesrat gescheitert.

Strafbefreiende Selbstanzeige auf dem Prüfstand

Die Debatten in Deutschland über eine Erhöhung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beziehungsweise über eine Begrenzung der Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige dürften die Verhandlungen nicht unbedingt erleichtern. Die SPD will die Abgeltungsteuer von 25 auf 32 Prozent erhöhen. Wohl forciert durch den Fall des FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß lässt Schäuble derzeit prüfen, ob bei Steuerhinterziehung ab einer bestimmten Größenordnung eine Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige auszuschließen sei.

Zur Wirkung einer strafbefreienden Selbstanzeige meldete sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zu Wort: Er sieht die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerbetrug kritisch. "Ich persönlich halte das Instrument der Selbstanzeige zumindest für reformbedürftig", sagte er der Zeitung Die Welt am Samstag. "Es ist ein Unikum des Steuerstrafrechts, dass man von Strafe befreit wird, obwohl man sich strafbar gemacht hat." Es sei verfassungsrechtlich geboten, nach dem Grundsatz der Steuergleichheit vorzugehen. Papier sagte, er habe seine Zweifel, ob die strafbefreiende Selbstanzeige zur Steuergleichheit beitrage.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neues Steuerabkommen mit der Schweiz im Gespräch: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8675 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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