Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe. Die heutige Entscheidung schaffe Rechtssicherheit bei einer grundlegenden Frage im Spannungsfeld zwischen zulässiger passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe.
Zu Recht habe der BGH dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen einen besonders hohen Stellenwert eingeräumt. Die heutige Entscheidung stelle klar, dass der freiverantwortlich gefasste Wille des Menschen in allen Lebenslagen beachtet werden muss.
Laut der Bundesjustizministerin habe das Verfahren auch die Bedeutung von Patientenverfügungen deutlich gemacht, für die der Bundestag bereits im vergangenen Jahr eine klare rechtliche Grundlage geschaffen habe.
Sterbehilfe: Reaktionen: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/823 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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