Gegen die Richter aus dem Prozess gegen den früheren SS-Sanitäter Hubert Zafke wird nicht ermittelt werden. Sie hatten höhere Rechtsprechung übergangen und einen Nebenkläger nicht mehr zum Prozess zugelassen.
Die oft kritisierten Richter im Neubrandenburger Auschwitz-Prozess um den Vorsitzenden Klaus Kabisch haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Rechtsbeugung begangen. Nach Prüfung der Strafanzeige eines Nebenklägers werde es keine Ermittlungen geben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stralsund am Montag.
Es gebe keine gesetzliche Regelung, wonach Richter eines unteren Gerichts genau der Rechtsauffassung eines höheren Gerichts folgen müssten, sagte der Sprecher. Ausnahmen gelten etwa für Revisionsentscheidungen. Nachdem u. a. auch die Staatsanwaltschaft Befangenheitsanträge gegen die Berufsrichter gestellt hatte, waren diese schließlich von ihrer Aufgabe in dem Prozess entbunden worden.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Kammer aber noch aufgrund einer Anzeige eines anderen Nebenklägers wegen Beleidigung. Die Richter hatte die Ansicht des Anwalts in einem Beschluss eine "ersichtlich narzisstisch dominierte Dummheit" genannt. Das könne ehrverletzend sein. Mit genug Abstand sollen sich alle Seiten noch einmal äußern.
In dem Verfahren ging es um einen jetzt 97 Jahre alten Ex-KZ-Sanitäter aus der Region Neubrandenburg. Dem früheren SS-Mann war Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen vorgeworfen worden. Nach mehr als zwei Jahren Rechtsstreit hatte das Landgericht das Verfahren im September 2017 eingestellt, mit Zustimmung aller Seiten: Der Rentner war nach eingehender Prüfung nicht mehr verhandlungsfähig.
dpa/mam/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft leitet keine Ertmittlungen gegen Richter ein: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26613 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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