Staatsanwaltschaft München I: Erst­mals Woh­nungen wegen Russ­land-Sank­tionen beschlag­nahmt

20.06.2022

Erstmals sind nach Angaben der StA München I im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen wegen des Ukraine-Kriegs Wohnungen beschlagnahmt worden. Sie gehören einem Mitglied der russischen Duma und seiner Ehefrau.

Die Staatsanwaltschaft München I hat drei Immobilien samt Bankkonto für den Eingang der Mietzahlungen beschlagnahmt, die im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs stehen könnten. Laut Pressemitteilung handelt es sich um den bundesweit ersten Fall, bei dem aufgrund der Sanktionen Vermögenswerte nicht nur eingefroren, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. Wie die Sanktionen funktionieren, hat Prof. Dr. Kilian Wegner im LTO-Interview bereits erläutert.

Im Zuge einer Überprüfung der EU-Sanktionslisten sei eine Übereinstimmung mit einem russischen Staatsangehörigen festgestellt worden, der an einer Grundstücksgemeinschaft mit Wohnungen in München beteiligt sei und daraus Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ziehe. Der Mann sei Mitglied der Duma Russlands, also dem höchsten gesetzgebenden Organ.

Gegen ihn und seine Ehefrau, die ihren Wohnsitz in München hat, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts von strafbaren Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz ein. Sie sind die gemeinsamen Eigentümer zweier beschlagnahmter Wohnungen. Die dritte Wohnung gehört der Frau. Als Ehefrau des sanktionierten Mannes sei sie nach der EU-Verordnung selbst sanktionsbefangen.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsanwaltschaft München I: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48796 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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