Prozess vor dem LG München II wegen Untreue: Erneut Bewäh­rungs­strafen in der Spar­kas­sen­af­färe

18.05.2022

Auch die Neuauflage des Verfahrens zur Miesbacher Sparkassenaffäre vor dem LG München II endet mit Bewährungsstrafen. Bei einem der beiden Angeklagten wurde das Strafmaß angehoben.

Im neuen Prozess um teure Geschenke auf Kosten der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee hat das Landgericht (LG) München II am Mittwoch erneut Bewährungsstrafen wegen Untreue verhängt. Der ehemalige Vorstandschef Georg Bromme bekam allerdings mit einem Jahr und acht Monaten eine um zwei Monate höhere Strafe als noch im ersten Prozess. Der Ex-CSU-Landrat und frühere Aufsichtsratschef Jakob Kreidl erhielt erneut elf Monate. 
 
Bromme und Kreidl mussten sich schon im ersten Prozess wegen der Affäre um teure Geschenke, luxuriöse Reisen und Geburtstagspartys auf Kosten der Bank verantworten. Bromme und die Staatsanwaltschaft hatten gegen das damalige Urteil (Urt. v. 08.04.2019, Az. W5 KLs 64 Js 31544/14) Revision eingelegt.

Neuauflage nach BGH-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte 2021 die Urteile des LG weitgehend. Bei einigen Vorwürfen aber sahen die Karlsruher Richter erneuten Verhandlungsbedarf (Urt. v. 18.05.2021, Az. 1 StR 144/20). 
 
Die Staatsanwaltschaft hatte nun im neuen Prozess für Bromme zweieinhalb Jahre Haft verlangt, genau wie im ersten Prozess. Damit wäre er hinter Gitter gekommen. Kreidl sollte nach dem Willen der Anklage zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Die Verteidiger wollten deutlich niedrigere Strafen, nämlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für Bromme und von neun Monaten für Kreidl. 
 
In dem Verfahren ging es vor allem nochmals um Geschenke für Kreidls Büro und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und dem Vorstand. Auch bei einer Spende anlässlich des Naturschutzprojekts für Steinadler kam der BGH zu dem Schluss, dass diese keinen unternehmerischen Zweck erkennen lasse. 

dpa/sts/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Prozess vor dem LG München II wegen Untreue: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48490 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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