Schläge, lange Haft, Todesstrafe: Wie andernorts vor 100 Jahren straft Singapur Missetäter für kleine Straftaten - und rechtfertigt das mit der geringen Kriminalitätsrate im Stadtstaat. Jetzt wurden zwei Leipziger zu Stockschlägen und Haft wegen Graffiti-Sprühens verurteilt.
Wie Schwerverbrecher stehen die beiden Graffiti-Sprüher aus Leipzig in Singapur vor dem Richter: Die Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt werden sie in den Saal gebracht. Sie tragen T-Shirts mit der Aufschrift: Gefangener. Dann präsentieren sich die beiden als reumütige Sünder: Er schäme sich, sagt der eine, richtig dumm gewesen sei er, räumt der andere ein.
Richter Liew Thiam Leng lauscht und verzieht keine Miene. Er verkörpert die ganze singapurische Staatsräson: Es geht um den kleinen asiatischen Stadtstaat, der sich mit eiserner Disziplin, autoritärer Regierungsführung und strengsten Gesetzen aus dem nachkolonialen Chaos in der Region vor 60 Jahren zu einem der wohlhabendsten Standorte der Welt entwickelt hat. Das Land ist nicht gewillt, auch nur bei einem dieser Attribute die Zügel locker zu lassen.
"Andere abschrecken", belehrt er die beiden - das sei neben der Strafe die Absicht seines Urteils. Die ganze Planung des Einbruchs in ein U-Bahn-Depot mit Beschmierung eines Waggons, das deutet er als kriminelle Energie: der Einkauf der zwölf Sprühflaschen - am 6. November um 17.31 Uhr in einem Laden für Künstlerbedarf, wie die Staatsanwaltschaft penibel verliest; dann auch noch das dreiste Ausspähen des Tatorts in der Nacht zuvor. Neun Monate Haft und drei Stockschläge, verkündet er schließlich.
Der Staatsanwalt hat die Tat vorher per Foto demonstriert. Zu sehen ist auf der Farbaufnahme ein U-Bahnwaggon, daran das Sprühbild der Deutschen: zehn Meter lang und 1,8 Meter hoch. "Dieser Akt des Vandalismus zeugt von bemerkenswerter Anstrengung", sagt der Staatsanwalt.
Eine der niedrigste Kriminalitätsraten der Welt
Was anderswo mit einer Geldstrafe oder ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit abgetan worden wäre, gilt in Singapur als schwere Straftat. Der erste Regierungschef Lee Kuan Yew hat der Hochhaus-Metropole einen autoritär-paternalistischen Stil verpasst, der bis heute durchgezogen wird. Kein Wunder: Sein Sohn ist heute Regierungschef. Einen Tag vor dem Urteil hat das Gericht noch einmal bekräftigt: Die Prügelstrafe sei verfassungskonform. Das Folterverbot im Gesetz gelte nicht für Verurteilte, sondern nur für Verdächtige, um zu verhindern, dass Geständnisse erpresst werden.
"Ja, wir haben drakonische Strafen: Prügelstrafe, lange Haftstrafen, Todesstrafe", sagte Justizminister K. Shanmugam 2012 im Parlament. "Das Ergebnis: Wir sind eines der wenigen Länder, das etwa das Rauschgiftproblem ziemlich erfolgreich eingedämmt hat." Das kleine Ländchen, nicht mal so groß wie die Insel Rügen, hat eine der niedrigsten Kriminalitätsraten der Welt und ist blitzsauber.
Die Singapurer schließen daraus: Abschreckung durch drakonische Strafen funktioniert. Der Anwalt der beiden Leipziger, Rüdiger Ackermann, meint, er sei zwar persönlich nicht für körperliche Züchtigung. Aber: "Wenn man ins Ausland reist, muss man die dortigen Gesetze beachten."
Stockschläge auf das nackte Hinterteil
So werden die Leipziger - wie durchschnittlich mehr als 2.000 andere Verurteilte im Jahr - demnächst im Gefängnis die Hosen runterlassen müssen. Die Aussichten, in einer Berufung um die Prügelstrafe herumzukommen, sind gleich null. Mit den Stockschlägen, scheint es, haben sich die beiden schon abgefunden: Ihr Anwalt hat in seinem Plädoyer zwar eine kürzere Haftstrafe gefordert, die drei Stockschläge aber akzeptiert.
Die Prügelstrafe wird mit einem feuchten Peddigrohr auf den nackten Po verabreicht. "Eine Woche hat es höllisch wehgetan", sagte der Bangladescher Forhad Mridha, der einmal ohne Visum erwischt wurde und deshalb Stockschläge bekam. Nach seinen Angaben wird die Prügelstrafe meist am Ende der Haftstrafe verabreicht - damit der Verurteilte die schmerzliche Erfahrung auch noch in Freiheit in Erinnerung behält.
dpa/una/LTO-Redaktion
Graffiti-Sprayer in Singapur: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14861 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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