''Bunga-Bunga-Parties'': Ber­lus­coni von Bes­te­chungs­vor­würfen frei­ge­spro­chen

22.10.2021

Mehr als zehn Jahre ist es schon her, dass die Welt von Silvio Berlusconis wilden Parties erfuhr - noch immer muss er sich deshalb vor der italienischen Justiz verantworten. In einem Bestechungsprozess wurde er nun freigesprochen.

Ein Gericht in Italien hat den früheren Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi in einem Prozess im Zusammenhang mit seinen "Bunga-Bunga-Parties" freigesprochen. Das berichteten die Nachrichtenagenturen Ansa und Adnkronos am Donnerstag. Demnach sah das Gericht in Siena den Sachverhalt als nicht bewiesen an. Dem 85 Jahre alten Chef der konservativen Partei Forza Italia wurde vorgeworfen, Zeugen für Falschaussagen zu den Partys mit jungen Frauen bestochen zu haben. Auch ein mitangeklagter Musiker wurde den Agenturberichten zufolge freigesprochen.

Die italienische Nachrichtenagentur Ansa zitierte Berlusconis Anwälte, die von einem großartigen Ergebnis sprachen. Der Parteichef sei zufrieden. Berlusconi reiste am Donnerstag nach Brüssel. Dort traf er am Rande des Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wie er auf Facebook schrieb.

Der in Italien oft nur "Cavaliere" (Ritter) genannte Berlusconi ist auch noch in Mailand wegen Bestechung angeklagt. Das Gericht in der norditalienischen Metropole wollte zuletzt ein Gutachten zu Berlusconis psychischem und physischem Zustand erstellen lassen, der 85-Jährige weigerte sich aber. Der Fortgang des Prozesses dort war zunächst unklar. Außerdem war Berlusconi bereits 2015 wegen Bestechung verurteilt worden.

Berlusconis Partei ist seit Mitte Februar 2021 Teil des Regierungsbündnisses von Ministerpräsident Mario Draghi in Rom.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

''Bunga-Bunga-Parties'': . In: Legal Tribune Online, 22.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46431 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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