Sicherungsverwahrung: Einheitliche Linie innerhalb der Rechtsprechung

von msa/LTO-Redaktion

30.07.2010

Am Freitag tritt das Gesetz "zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung bei Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung" in Kraft.Die von vielen Gerichten unterschiedlich entschiedene Frage, ob ein Täter nach dem Urteil des EGMR aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss, soll danach künftig einheitlich beantwortet werden.

Hintergrund: Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden, dass eine zunächst auf 10 Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden kann. Mehrere betroffene Täter versuchten daraufhin ihre Freilassung durchzusetzen. Die Gerichte entschieden bislang unterschiedlich.

Das neue Gesetz soll nun zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen.
Mit der Pflicht zur Divergenzvorlage müssen Oberlandesgerichte (OLG), die von der Rechtsaufassung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen wollen, den Fall nun dem Bundesgerichshof (BGH) vorlegen.

In der Praxis bedeutet dies, dass der erste Fall, mit dem ein OLG nach Inkrafttreten der neuen Regelung befasst ist, vom BGH verbindlich entschieden wird.

Eine unterschiedliche Rechtspraxis bei gleichgelagerten Fällen soll es dann nicht mehr geben.

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Zitiervorschlag

Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1097 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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