Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte für eine Reform im Bereich der Sicherungsverwahrung beschlossen. Damit sollen Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP umgesetzt sowie Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berücksichtigt werden.
Den Kern der Reform stellt die künftige Beschränkung der Sicherungsverwahrung auf Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter dar.
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll nur noch in Ausnahmefällen angeordnet werden können.
Ausbauen will die Minsterin hingegen das System des Vorbehalts der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Urteil.
Ziel der Modifikation, für die ein Gesetzentwurf der Bundesregierung im Juli folgen soll, soll es nach Angaben der Bundesjustizministerin sein, Schutzlücken zu schließen und das Recht der Sicherungsverwahrung auf eine europarechtskonforme sowie den Rechtsstaatsprinzipien entsprechende Grundlage zu stellen.
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Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/809 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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