Im Deutschen Bundestag fand am Mittwoch die erste Lesung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte dort das umstrittene Gesetz, über das er noch "weitere lebhafte Debatten" erwartet.
Nachdem das Bundeskabinett im August 2023 das neue Selbstbestimmungsgesetz beschlossen hat, stand am Mittwoch im weiteren Gesetzgebungsverfahren die erste Lesung dazu an. Mit dem Gesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister selbstbestimmt zu ändern. An dem Vorhaben gibt es nach wie vor viel Kritk.
Die erste Lesung nutzte Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann, um den umstrittenen Gesetzentwurf zu verteidigen: "Rechtspolitik muss Grundrechte ernst nehmen: gerade auch dann, wenn die Zeiten schwierig sind. Deshalb ist und bleibt das Selbstbestimmungsgesetz richtig." Ein liberaler Staat müsse respektieren, wenn transgeschlechtliche Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Die Absicht des Selbstbestimmungsgesetzes ist damit nach Buschmann klar: "Es geht um die Achtung und die Würde der Person - nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist."
Buschmann rechnet mit weiteren lebhaften Diskussionen im Bundestag. Er zeigte sich aber zuversichtlich, dass die Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes noch mit guten Argumenten überzeugt werden können. "Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Die überfällige Besserstellung von transgeschlechtlichen Menschen wird nicht zu Lasten anderer gehen", versicherte Buschmann insbesondere mit Blick auf die "Sauna-Diskussion".
so/LTO-Redaktion
Erste Lesung im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53179 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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