Prozessbeginn in Augsburg: Ex-CSU-Fraktionschef Schmid vor Gericht

03.03.2015

Wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung von insgesamt fast einer halben Million Euro steht der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid seit Montag in Augsburg vor Gericht. Die Anklage wirft dem 61-Jährigen vor, als Abgeordneter seine Ehefrau als Scheinselbstständige und nicht als Angestellte beschäftigt zu haben. Schmids Verteidiger will eine Strafe unter einem Jahr - sonst sei Schmids Pension verloren.

Den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Schmid erwartet nach der Verwandtenaffäre eine Bewährungsstrafe. Dies deutete sich bereits am ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht (AG) Augsburg an. Er soll fast 350.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge hinerzogen haben, indem er von 1991 bis 2013 im heimischen Wahlkreisbüro seine Ehefrau als Scheinselbständige beschäftigte. Zudem soll der einstige CSU-Spitzenpolitiker Lohnsteuer in Höhe von rund 135.000 Euro hinterzogen haben.

Im Vorfeld des Prozesses hatte es keine Einigung zwischen Schmids Anwalt und der Staatsanwaltschaft auf ein Strafmaß gegeben. Im Raum steht nun eine bis zu zweijährige Bewährungsstrafe.

Schmid äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht. Sein Verteidiger Nikolaus Fackler verlas allerdings eine längere Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen wurden. Fackler will erreichen, dass Schmid maximal eine Bewährungsstrafe von weniger als einem Jahr erhält. Sonst würde sein Mandant alle Pensionsansprüche verlieren.

Einigung im Vorfeld gescheitert

Im Vorfeld des Prozesses hatte es vor rund einem Monat zwei Gespräche zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gegeben, einmal war auch Richter Michael Nißl beteiligt. Demnach schwebt der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren auf Bewährung vor.

Eine Einigung gab es bei den Gesprächen nicht, obwohl Fackler ein Teilgeständnis Schmids anbot. Allerdings gab es eine Verständigung wegen Schmids wegen Beihilfe mitangeklagter Ehefrau Gertrud. Weil sie wegen einer schweren Verletzung nur eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen wäre, wurde sie noch im Februar per Strafbefehl verurteilt. Gertrud Schmid muss 13.200 Euro zahlen und hat die Strafe akzeptiert.

Schmid zahlte seiner Partnerin auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5.500 Euro monatlich. Sein Verteidiger verwies darauf, dass diese Summe nicht mit einem normalen Gehalt verglichen werden dürfe. Das Geld sei an Gertrud Schmids angemeldetes Unternehmen, einen Büro- und Schreibservice, gegangen und habe auch Materialkosten, Miete und eine weitere Mitarbeiterin enthalten.

Diese Mitarbeiterin, die von der Staatsanwaltschaft ebenfalls Georg Schmid zugeordnet wird, sagte als Zeugin vor Gericht, dass Frau Schmids Büroservice noch zwei weitere Auftraggeber gehabt habe. Der Arbeitsumfang für diese Firmen sei aber gering gewesen. Sie habe auch nicht mitbekommen, dass Gertrud Schmid darüber hinaus Werbung für ihren Büroservice gemacht habe. Wegen der regelmäßigen Zahlungen ihres Mannes habe sie wohl kein hohes unternehmerisches Risiko gehabt, meinte die Mitarbeiterin.

Angeklagter bestreitet Steuerhinterziehung

Zur Wiedergutmachung des Schadens der Sozialkassen hat Schmid laut Anwalt Fackler bereits 450.000 Euro an die Rentenversicherung gezahlt. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung wies der Rechtsanwalt zurück. Das Ehepaar habe alle Einnahmen angegeben. "Ein steuerlicher Schaden ist deswegen nicht entstanden."

Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags. Er war deswegen vor zwei Jahren als Fraktionsvorsitzender zurückgetreten und hatte auf eine erneute Kandidatur bei der Landtagswahl 2013 verzichtet.

Etliche Abgeordnete hatten bis dahin Angehörige beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung. Als erster Abgeordneter wurde der frühere Parlamentarische SPD-Geschäftsführer Harald Güller bereits verurteilt. Er hatte 2009 seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt und muss 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Für den Prozess gegen Schmid sind bis 25. März noch vier weitere Verhandlungstage geplant.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozessbeginn in Augsburg: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14830 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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