Ein dreijähriges Mädchen, dessen Eltern Schmerzensgeld für das Stechen von Ohrlöchern verlangt haben, bekommt 70 Euro von der Inhaberin eines Tattoo-Studios. Mit diesem Vergleich wurde am Freitag ein Zivilprozess vor dem AG Lichtenberg (Berlin) gütlich beendet.
Die Eltern des kleinen Mädchens hatten ihrer Tochter zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt. Die Freude währte jedoch nicht lange, denn das Durchstechen des Ohrläppchens war für das Kind wohl äußerst schmerzhaft und traumatisch. Daraufhin verklagten die Eltern das Tattoo-Studio auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich und vermeiden so ein Urteil (Az. 14 C 58/12).
Das Gericht erwägt aber, den Fall der Staatsanwaltschaft vorzulegen um prüfen zu lassen, ob sich die Eltern oder die Studio-Inhaberin wegen einer Körperverletzung strafbar gemacht haben. Der Fall hatte nach der heftigen Debatte um das Kölner Beschneidungsurteil vorab Kontroversen ausgelöst.
mbr/LTO-Redaktion
AG Lichtenberg zu Ohrringen für Dreijährige: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6972 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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