Kritik aus Niedersachsen an der Sanktionsrechtsreform: Hal­bierte Ersatz­f­rei­heits­strafe ist immer noch eine Frei­heits­strafe

27.07.2022

Das Bundesjustizministerium verschickte vor wenigen Tagen einen Entwurf zur Reform des Sanktionenrechts zur Stellungnahme an Länder und Verbände. Nun äußert sich Niedersachsens Landesjustizministerin kritisch.

Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sieht den kürzlich bekanntgewordenen Entwurf für eine mögliche Neuregelung der Ersatzfreiheitsstrafe kritisch. "Aus Berlin kam zuletzt die Idee, dem Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Halbierung der Haftdauer zu begegnen", sagte Havliza laut einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung. Diese Idee entlaste vielleicht die Haftanstalten, die Zahl der Betroffenen werde durch diesen vermeintlichen Neustart jedoch nicht halbiert.

Das Bundesjustizministerium hatte vor wenigen Tagen einen Entwurf für eine Reform des sogenannten Sanktionenrechts zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt. Bundesjustizminister Marco Buschmann versprach einen Neustart in der Strafrechtspolitik, wie LTO berichtete.

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür bisher ersatzweise ins Gefängnis. An diesem Grundsatz will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auch nicht rütteln. Laut Entwurf soll ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe aber künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen - die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer. Ein Nebeneffekt: Die Länder würden Geld sparen. Da die Ersatzfreiheitsstrafen oft nur wenige Wochen dauern, sind sie im Verhältnis mit viel Aufwand und Kosten verbunden.

dpa/LTO-Redaktion

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Kritik aus Niedersachsen an der Sanktionsrechtsreform: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49168 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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