In Deutschland gilt der Mann als Gefährder - seine Abschiebung nach Tunesien war aber womöglich rechtswidrig. Das VG Gelsenkirchen fordert deshalb, Sami A. zurückzuholen. Jetzt ist er vorläufig frei, es wird aber weiter gegen ihn ermittelt.
Der mutmaßlich zu Unrecht aus Deutschland abgeschobene Islamist Sami A. kommt zunächst aus der Haft in Tunesien frei. Wie ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde am Freitag mitteilte, wurde seine Entlassung angeordnet. Er bleibe vorerst auf freiem Fuß, bis die Ermittlungen gegen ihn abgeschlossen seien. Demnach darf Sami A. Tunesien nicht verlassen.
Der Islamist, der der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehört haben soll, saß seit seiner Abschiebung aus Deutschland vor zwei Wochen in seinem Heimatland in Gewahrsam. Die tunesischen Behörden ermitteln gegen ihn wegen Terrorverdachts. Nach dem Recht des Landes durfte er maximal bis zu 15 Tage ohne Beschluss in Haft sitzen.
Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig". Inzwischen hat das VG die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum nächsten Dienstag zurückzuholen.
Noch kein Gesuch aus Deutschland eingegangen
Nach Angaben der tunesischen Anti-Terror-Behörde gab es aber bislang kein Gesuch aus Deutschland, Sami A. zurückzuschicken. Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland gilt der Mann als Gefährder, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Entsprechende Ermittlungen wurden eingestellt.
Die Anwältin des Tunesiers hatte vor zwei Wochen keine Gründe gesehen, die gegen eine Rückkehr nach Deutschland sprechen. Sobald Sami A. in Tunesien freigelassen werde, müsse die deutsche Botschaft ihm ein Visum ausstellen, erklärte Seda Basay-Yildiz.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Abgeschobener Islamist: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30035 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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