Im Eilverfahren hat das VG dem Düngemittelkonzern K+S erlaubt, weiter Abwässer aus der Kali-Produktion in den Untergrund zu pressen. Das Interesse von Betrieb und Region hat die Kammer mit ihrem Beschluss höher bewertet als die ökologischen Erwägungen einer thüringischen Gemeinde. Diese fürchtet damit weiterhin um ihr Trinkwasser.
Das Land Hessen hatte dem Unternehmen erlaubt, Salzabwässer in den Boden Nahe der Grenze zu Thüringen einzuleiten. Hiergegen richteten sich eine Gemeinde, ein Umweltverband sowie eine Naturschutzvereinigung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Kassel per Eilantrag.
Die vierte Kammer des VG entschied, dass die Anträge des Umweltverbandes und der Naturschutzvereinigung in der Sache keinen Erfolg haben könnten, da die gesetzlichen Voraussetzungen für Rechtsbehelfe solcher Vereinigungen nicht erfüllt seien. Offen sei, ob die Gemeinde mit ihrer Klage in der Hauptsache Erfolg haben werde (Beschl. v. 02.08.2012, Az. 4 L 81/12 KS).
Das Gericht teilte mit, dass nur mittels Sachverständigengutachten im Klageverfahren geklärt werden könne, ob das Einleiten der Salzabwässer in den Boden die Qualität des Trinkwassers gefährde. Im Eilverfahren müsse hingegen eine Interessensabwägung erfolgen. Auf der einen Seite stehe das öffentliche Interesse an der Versorgung mit Rohstoffen und die wirtschaftliche Bedeutung des Betriebes. Insbesondere seien die Folgen, die ein Verbot für das Unternehmen hätte, zu beachten. Demgegenüber stehe die Befürchtung der Gemeinde, dass ihr Trinkwasser verunreinigt werde.
Das VG lehnte den Eilantrag ab, da es davon überzeugt war, dass gravierende wirtschaftliche Nachteile zu erwarten wären, wenn die Salzabwässer ab sofort nicht mehr in den Boden eingeleitet werden dürften.
una/dpa/LTO-Redaktion
VG Kassel zu Entsorgung von Salz-Lauge: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6810 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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