Lange war es noch unklar, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Russland tritt aus dem Europarat aus. Doch nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des EGMR.
Russland wird eigenen Angaben zufolge aus dem Europarat austreten. "Die Entscheidung, aus dem Europarat auszutreten, ist gefallen. Der entsprechende Brief von Außenminister Sergej Lawrow wurde dem Generalsekretär der Organisation übergeben", sagte der Leiter der russischen Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Rates, Pjotr Tolstoi, am Dienstag der Agentur Interfax zufolge. "Russland tritt freiwillig aus dem Europarat aus, dies ist eine ausgewogene und wohlüberlegte Entscheidung."
"Russland wird sich nicht an der Umwandlung der ältesten Organisation Europas durch die Nato und die ihr gehorsam folgende EU in eine weitere Plattform für westliche Vorherrschaft und Narzissmus beteiligen", hieß es aus dem Außenministerium. Russland beklagt immer wieder eine angebliche Diskriminierung.
Wie ein Sprecher des Europarats in Straßburg am Dienstag mitteilte, habe der Generalsekretär die förmliche Notifizierung des Rücktritts sowie die Information der Russischen Föderation über die Absicht erhalten, die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen. Der Europarat hatte seinerseits mögliche Schritte in Richtung eines Ausschlusses Russlands angekündigt. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats beriet am Dienstag noch in einer Dringlichkeitssitzung über den Ukraine-Krieg.
Der Europarat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten und gehört nicht zur EU. Das Gremium hatte vor gut zwei Wochen mit der Suspendierung der russischen Mitgliedschaft auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine reagiert. Diese Entscheidung galt als historisch. Doch nun entschied Russland, dem Europarat in Gänze den Rücken zu kehren – aber nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte seit dem Angriff auf die Ukraine bereits zwei Mal einstweilige Maßnahmen gegen Russland erlassen. Diese hat Russland jedoch nicht befolgt – und wird bald wohl gar nicht mehr vom EGMR zur Verantwortung gezogen werden können.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Nach Suspendierung: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47838 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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