BMI plant Rechtsgrundlage: Was soll ein "Ruhetag" sein?

23.03.2021

Den neuen Coronabeschlüssen zufolge soll Ostern um zwei "Ruhetage" ergänzt werden. Doch was das heißt, weiß bisher keiner so genau. Das BMI soll das per Rechtsgrundlage richten. 

Das Bundesinnenministerium (BMI) soll Details der Beschlüsse von Bund und Ländern zu den Corona-Regelungen über Ostern ausarbeiten. Das Ministerium prüfe nun die Umsetzung, sagte ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen hatten in der Nacht beschlossen, den 1. April (Gründonnerstag) und den 3. April (Karsamstag) in diesem Jahr einmalig als Ruhetage zu definieren. 

Der Bund erarbeite noch Rechtsgrundlagen, um beide Tage wie Sonn- und Feiertage zu behandeln, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag. Dabei gehe es auch um Zuschläge für Arbeitnehmer.

Eine Sprecherin des BMI sagte der dpa: "Derzeit wird an der Umsetzung der Beschlüsse der gestrigen Nacht gearbeitet. Über die Details der gefassten Beschlüsse wird die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informiert."

Der Fachanwältin für Arbeitsrecht Kira Falter zufolge müsse auf die konkrete Beschlussverordnung gewartet werden, da die Auslegung des Beschlusses über die Ruhetage "schlichtweg noch nicht feststeht". Die Arbeitsrechtlerin und Partnerin bei CMS erklärte gegenüber LTO weiter, dass "Ruhetage gesetzlich nicht definiert sind und daher bereits grundsätzlich nicht mit Feiertagen gleichzusetzen sind". 

Falter ergänzt jedoch, dass wenn die Regelungen für Feiertrage gelten sollten, dies zu einem Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr mit der Möglichkeit zu Vor- oder Zurückverlegung um bis zu sechs Stunden führen würde. Außerdem könnte damit auch die Pflicht zur Entgeltzahlung verbunden sein.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMI plant Rechtsgrundlage: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44570 (abgerufen am: 18.11.2024 )

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