Niedersachsen: Künftig weder Kreuz noch Kopf­tuch für Richter und Staats­an­wälte

19.11.2018

In Niedersachen wollten muslimische Referendarinnen ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen. Das rief das Justizministerium auf den Plan: Schon bald sollen nun alle religiöse Symbole für Richter und Staatsanwälte verboten sein.

Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen sollen schon in naher Zukunft keine religiösen Symbole wie Kreuze oder Kopftücher bei öffentlichen Verhandlungen tragen dürfen. Ein entsprechendes Gesetz solle noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen werden und danach in die Verbandsanhörung gehen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Montag zu einem Bericht der NDR-Sendung "Hallo Niedersachsen".

Justizministerin Barbara Havliza (CDU) sagte dem Sender, Anlass für das Gesetz seien muslimische Referendarinnen gewesen, die ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal tragen wollten. Um wie viele Fälle es konkret gehe, bei denen Justizreferendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal arbeiten wollten, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Unter das Verbot sollen auch religiöse Symbole wie Kippas fallen. Bereits Anfang des Jahres hatte Nordrhein-Westfalen ein ähnliches Vorhaben auf den Weg gebracht. Ob diese Landesgesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen, könnte dann eine Frage für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden.

Kreuze, die derzeit noch in einigen Verhandlungsräumen der Amtsgerichte (AG) Vechta und Cloppenburg hängen, dürfen dort aber hängen bleiben. Wenn jemand damit ein Problem habe, könnten sie abgehängt oder der Prozess in einen anderen Raum verlegt werden, sagte Havliza.

"Jeder im Gericht muss den Eindruck haben, ein Richter oder Staatsanwalt seien völlig frei von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen", so der Ministeriumssprecher. Bevor das aber jeder Gerichtsbezirk unterschiedlich handhabe, sei eine einheitliche Regelung geboten.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersachsen: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32173 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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