Die Arbeit der Bundespolizei soll transparenter werden. Nach langem Streit hat sich die Ampel auf eine Reform zum Bundespolizeigesetz geeinigt: Die Polizei soll eine Art Quitting nach einer Personenkontrolle ausstellen müssen.
Wer sich von der Bundespolizei anlasslos kontrolliert fühlt, soll dafür von den Beamten künftig eine sogenannte Kontrollquittung verlangen können. Darauf hat sich die Ampel-Koalition verständigt.
Diese Quittung, auf der etwa Ort, Zeit und Grund der Überprüfung der Personalien vermerkt werden müssten, sei ein gutes Mittel, um diskriminierenden Kontrollen vorzubeugen. Es verbessere zudem die Rechtsposition der Betroffenen, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, am Mittwoch in Berlin.
"Mehr Rechtssicherheit für die Polizei im Einsatz"
Durch die in dem Entwurf zur Novelle des Bundespolizeigesetzes nun vorgesehenen Passagen zum sogenannten Racial Profiling werde für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei auch mehr "Rechtssicherheit im Einsatz" geschaffen.
An den Kontrollen von Personen beispielsweise mit dem Ziel, unerlaubte Einreisen zu verhindern, werde sich nichts ändern, betonte die Ampel, diese seien weiterhin möglich. Eine Auswahl der betroffenen Person "anhand gruppenbezogener Merkmale" ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund - also Racial Profiling - gelte es aber zu verhindern. So verwies die Politikerin auf Art. 3 Grundgesetz, nach dem niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hatte im Februar gesagt, sie halte die in Bremen an einigen Orten bereits geltende Vorschrift zu Kontrollquittungen für sinnvoll.
Ein Gesetz von 1994
Darüber, dass eine Reform des Bundespolizeigesetzes dringend notwendig ist, herrscht nicht nur zwischen SPD, Grünen und FDP Einigkeit. Auch die Union hält dies für lange überfällig. Das geltende Gesetz stammt in großen Teilen noch aus dem Jahr 1994, einer Zeit, in der es weder Chat-Gruppen noch Social Media gab. Auch die Vorgängerregierung hatte schon versucht, eine Novelle zu
verabschieden. Sie war im Juni 2021 am Widerstand des Bundesrates gescheitert.
Bei der aktuellen Reform steht auch im Raum, die Befugnisse der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zu erweitern. Eine Entscheidung dazu steht jedoch noch aus. Für weitere Transparenz für die Arbeit der Bundespolizei solll auch die Kennzeichnungspflicht für Beamte eingeführt werden. Der Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundespolizeigesetzes könnte nach der Einigung voraussichtlich im Mai vom Kabinett beschlossen werden.
cp/dpa/LTO-Redaktion
Reform des Bundespolizeigesetzes: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51639 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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