Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt 17 Anbieter von Rechtsschutzversicherungen wegen Verwendung einer unklaren Klausel ab. Auch die RAK Sachsen rät zur Einholung unabhängigen Rechtsrats und moniert Benachteiligungen der Versicherungsnehmer.
Zahlreiche Verträge von Rechtsschutzversicherern enthalten die Klausel, dass der Versicherte alles zu vermeiden habe, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte. Anderenfalls könnten Kunden ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Als Beispiel dafür wird eine erfolglose außergerichtliche Einigung mit sich anschließendem gerichtlichen Verfahren genannt.
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Sachsen empfiehlt, sich nicht von den Versicherungsbestimmungen verunsichern zu lassen. Eine unabhängige Rechtsberatung durch den Anwalt seiner Wahl sei für die Versicherten ratsam.
Kammerpräsident Dr. Martin Abend kritisiert, dass die Versicherer immer wieder einen günstigeren Prämienverlauf böten, wenn bestimmte, von der Versicherung vorgegebene Rechtsanwälte von den Versicherungsnehmern beauftragt würden.
Allerdings führen die entsprechend beauftragten Rechtsanwaltsbüros teilweise lediglich eine Telefonberatung durch.
Dies sei nicht im Sinne der Versicherungsnehmer, so Abend. Im Vordergrund stehe die optimale rechtliche Vertretung der Versicherten, nicht das finanzielle Interesse des Versicherers.
Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte laut Verbraucherzentrale im letzten Jahr einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und die Benachteiligung des Kunden moniert. Es kam damals allerdings nicht zu einer Entscheidung.
Rechtsschutzversicherer: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/893 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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