Im Prozess gegen drei Teilnehmer an einem Ferienlager der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation "Heimattreue Deutsche Jugend" ist einer der Angeklagten freigesprochen worden. Das AG im sächsischen Grimma sah am Montag keine Beweise dafür, dass der 28-Jährige gegen das Versammlungsgesetz verstoßen hat.
Das Verfahren gegen die 29 und 37 Jahre alten Mitangeklagten wurde auf den 23. April vertagt. Die Männer sollen bei dem halbmilitärisch organisierten Pfingstlager in Zschadraß, knapp 50 Kilometer südöstlich von Leipzig, im Mai 2008 bei einem Appell in Uniformen der "Heimatreuen Deutschen Jugend" (HDJ) erschienen sein. Das Versammlungsgesetz verbietet das Tragen von Uniformen, wenn sie "Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung" sind.
Die drei Angeklagten leugneten bei der Gerichtsverhandlung nicht, an dem Pfingstlager beteiligt gewesen zu sein. Keiner von ihnen will aber dabei die Uniform ihres Vereins HDJ getragen haben: ein fahnengraues Hemd mit Vereinsaufnäher und Rangabzeichen, dazu eine schwarze Zimmermannshose und eine schwarze Pfadfinderjacke.
Bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Fotos vom Zeltlager sollten klarstellen, ob die drei Angeklagten seinerzeit eine Uniform trugen oder nicht. Zumindest den 28-Jährigen konnte die zuständige Richterin auf keinem der Fotos zweifelsfrei in Uniform erkennen, auch keiner der Zeugen will den Beschuldigten so gesehen haben.
Bei den beiden anderen Angeklagten ließ sich die Staatsanwaltschaft nicht auf die Forderung der Verteidiger ein, die Verfahren einzustellen. Stattdessen benannte er weitere Zeugen: vier Sanitäter, die während des Pfingstlagers auf das Gelände gerufen worden waren, weil mehrere Kinder mit Kreislaufbeschwerden behandelt werden mussten. Sie sollen Gewissheit bringen, ob auf der HDJ-Veranstaltung Uniformen getragen worden sind und ob sie als solche erkannt wurden.
Die rechtsextreme Vereinigung HDJ wurde ein Jahr nach dem Ferienlager in Zschadraß als verfassungsfeindlich eingestuft. Immer wieder war von Zeltlagern der Organisation zu hören, bei denen schon Grundschulkindern Neonazi-Propaganda eingeimpft worden sein soll. Die HDJ war 1990 gegründet worden und soll bundesweit mehr als 500 Mitglieder gehabt haben.
dpa/tko/LTO-Redaktion
AG Grimma zum Versammlungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5932 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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