Verbraucher sollen besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dafür sprachen sich alle acht Experten in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Thema am Montagmittag aus. Anlass war ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung.
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung, das heißt der Ware oder der Dienstleistung, informieren.
Ein verbindlicher Kaufvertrag solle nur dann zustande kommen, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, heißt es seitens der Regierung. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche auf der Internetseite erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
hib/VER/age/LTO-Redaktion
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Rechtsausschuss im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 06.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5505 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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