Haftbefehl gegen Netanjahu: Wie ver­hält sich Deut­sch­land?

22.11.2024

Israels Regierungschef soll vor Gericht gestellt werden. Für Deutschland wird das zur politischen Zwickmühle: Respektiert es die Entscheidung des Gerichts oder hält es zu Israel, dessen Schutz häufig mit der Staatsräson begründet wird?

Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu spaltet die Welt. Während der Iran und die Palästinensische Autonomiebehörde den Beschluss des Gerichts in Den Haag feiern, kritisieren mehrere Verbündete Israels – allen voran die USA – den Haftbefehl.

Der IStGH erließ am vergangenen Donnerstag Haftbefehle gegen Netanjahu sowie den erst kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Yoav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg. Auch gegen einen Anführer der Terrororganisation Hamas – Mohammad Diab Ibrahim Al-Masri, bekannt unter dem Nachnamen Deif – erließ die zuständige Kammer in Den Haag einen Haftbefehl. Er soll in das Massaker mit rund 1.200 Toten vor über einem Jahr in Israel verwickelt sein, das den Gaza-Krieg auslöste. Allerdings ist unklar, ob der im Sommer vom israelischen Militär für tot erklärte Hamas-Kommandeur überhaupt noch am Leben ist. Die Hamas hat seinen angeblichen Tod nie bestätigt.

LTO berichtete unter anderem hier zu den Hintergründen und Details der Haftbefehle.

Festnahme in Deutschland? Bundesregierung will erst prüfen

Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie sie mit dem Haftbefehl gegen Netanyahu umgehen will. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Hält sich eine mit Haftbefehl gesuchte Person in einem Mitgliedstaat auf, kann der IStGH nach Art. 89 des Rom-Statuts den Staat um Festnahme und Überstellung der Person ersuchen. Entsprechende Regelungen zur Umsetzung dieser Regel finden sich in Deutschland im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH (IStGH-Gesetz). Nach dessen § 9 werden dann die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltes und zur Festnahme des Verfolgten ergriffen. Zuständig für die Fahndungsmaßnahmen wäre die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Auch Deutschland müsste daher Benjamin Netanjahu festnehmen, sollte er deutschen Boden betreten.*

Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte mit, die aus den IStGH-Beschlüssen folgenden "innerstaatlichen Schritte" würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Galant in Deutschland absehbar sei, so Hebestreit.

Deutschland versteht sich als größter Unterstützer des Gerichtshofs, wie auch Hebestreit bei einer Pressekonferenz am Freitag bestätigte. "Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden", ergänzte er. Die Bundesregierung sei an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt gewesen. Die Entscheidung des Gerichtshofs habe sie zur Kenntnis genommen. Zugleich sei schwer vorstellbar, dass es "auf dieser Grundlage" zu einer Festnahme komme, sagte Hebestreit am Freitag

Im ARD-Morgenmagazin bezeichnete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) die Frage nach einer möglichen Verhaftung von Netanyahu in Deutschland als "hypothetisch".

Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, sagte am Freitag der Jüdischen Allgemeinen, die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant seien "mindestens verstörend". Hardt weiter: "Neben Zweifeln an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in der Sache verstört vor allem die gefühlte Gleichsetzung der demokratisch gewählten Regierung Israels und der offen terroristischen Hamas". Der hessische Ministerpräsident, Boris Rhein (CDU), sieht das ähnlich: "Es ist für mich völlig ausgeschlossen, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident aus Israel auf deutschem Boden verhaftet wird, weil er sein Land gegen Terroristen verteidigt". Soweit der Schutz des Staates Israel deutsche Staatsräson sei, gehöre dazu auch der Schutz seiner Spitzenpolitiker, meint Rhein weiter.

USA: "Wir werden immer an der Seite Israels stehen"

US-Präsident Joe Biden verurteilte die internationalen Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant. "Die Ausstellung von Haftbefehlen durch den Internationalen Strafgerichtshof gegen israelische Politiker ist empörend", wurde Biden in einer Mitteilung des Weißen Hauses zitiert. Die USA erkennen wie auch Israel den IStGH grundsätzlich nicht an.

"Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Was auch immer der Internationale Strafgerichtshof andeuten mag, Israel und die Hamas sind nicht gleichwertig - überhaupt nicht", sagte Biden. "Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn seine Sicherheit bedroht ist." Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, sagte, die USA würden den Haftbefehl nicht vollstrecken.

Kritik an dem Haftbefehl kam auch aus anderen Ländern. "Israel ist brutalen Aggressionen, unmenschlichen Geiselnahmen und wahllosen Angriffen auf seine Bevölkerung ausgesetzt. Die legitime Verteidigung einer Nation zu kriminalisieren und gleichzeitig diese Gräueltaten auszublenden, ist ein Akt, der den Geist der internationalen Gerechtigkeit verfälscht", schrieb der argentinische Präsident Javier Milei auf X. Ungarns Außenminister Peter Szijjarto bezeichnete die Haftbefehle als "schändlich und absurd", Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg nannte sie "unverständlich und nicht nachvollziehbar". 

Iran und Palästinenser feiern Haftbefehle

Der Iran begrüßte die Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant hingegen. "Das ist lobenswert, nur müssen die USA und die Europäer die Haftbefehle auch respektieren und umsetzen", sagte der außenpolitische Berater des geistigen Führers Ayatollah Ali Chamenei, Kamal Charrasi. Die Entscheidung des Gerichts in Den Haag sei auch beschämend für den Westen, der Israels Handeln im Gazastreifen und im Libanon uneingeschränkt unterstützt habe. Die Hamas bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen historischen Präzedenzfall und eine Korrektur eines langen Wegs historischer Ungerechtigkeit gegen unser Volk."

Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) im Westjordanland war erfreut über den Erlass der Haftbefehle. Die Entscheidung des ICC stelle das Vertrauen in das Völkerrecht und UN-Organisationen wieder her, hieß es in einer Mitteilung der Behörde, die die palästinensische Nachrichtenagentur Wafa veröffentlichte. Die PA fordert laut der Mitteilung alle Mitgliedstaaten des Gerichtshofes, zu denen auch Deutschland zählt, auf, "die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und Verbrecher vor Gericht zu bringen".

Haftbefehl könnte Netanjahus Reisefreiheit empfindlich einschränken

Die Regierungen der Niederlande und Kanadas ließen hingegen durchblicken, dass die Haftbefehle in ihren Ländern auch vollstreckt würden. Sollten andere Staaten ebenso vorgehen, könnte dies die Reisefreiheit des israelischen Regierungschefs empfindlich einschränken. 

Israels Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara reagierte wie viele Landsleute empört. "An diesem Tag muss das Offensichtliche gesagt werden: Dem Internationalen Strafgerichtshof fehlt jegliche Autorität in dieser Angelegenheit", zitierte die Zeitung The Times of Israel aus einer Mitteilung. Selbst Netanjahus innenpolitische Gegner verurteilten die Den Haager Beschlüsse. Ex-Verteidigungsminister Galant schrieb auf der Plattform X, die Haftbefehle gegen ihn und den Ministerpräsidenten schafften "einen gefährlichen Präzedenzfall gegen das Recht auf Selbstverteidigung". 

EU-Chefdiplomat Josep Borrell hingegen bezeichnete den internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu als bindend für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Vertragsstaaten des IStGH seien die EU-Länder verpflichtet, die gegen Netanjahu, Galant und Deif verhängten Haftbefehle umzusetzen, sagte er während eines Besuchs in der jordanischen Hauptstadt Amman. Es handele sich nicht um eine politische Entscheidung, sondern um einen Gerichtsbeschluss, betonte der Spanier. "Die Entscheidung des Gerichtshofs muss respektiert und umgesetzt werden."

dpa/jb/LTO-Redaktion

* Absatz zur Rechtslage nachträglich eingefügt (22.11.2024, 19:35 Uhr).

Zitiervorschlag

Haftbefehl gegen Netanjahu: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55933 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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