Eine Fake-Kanzlei treibt aktuell ihr Unwesen und fordert ältere Mitbürger mit täuschend echt aussehenden Schreiben zu Zahlungen ins Ausland auf. Die RAK Köln warnt und hat Strafanzeige erstattet.
Die Rechtsanwaltskammer (RAK) Köln warnt vor Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei "Dr. Herzog & Partner". In den vergangenen Tagen seien bundesweit wohl insbesondere an ältere Bürgerinnen und Bürger Schreiben mit der "Ankündigung des gerichtlichen Vorpfändungsbeschlusses" der Kanzlei mit einer Kölner Adresse versandt worden. Die Betroffenen werden darin aufgefordert, Zahlungen ins Ausland zu leisten, erklärt Rechtsanwalt Martin W. Huff, Geschäftsführer der RAK Köln.
Unter der angegebenen Kölner Adresse existiert jedoch keine Kanzlei. Alle drei auf dem Briefbogen, der der Redaktion vorliegt, und auf der Homepage www.kanzlei-herzog-partner.com genannten angeblichen Rechtsanwälte "Dr. Klaus Herzog", "Christiane Schilling" und "Jur. Benedikt Ock" sind nach Angaben der RAK keine zugelassenen Rechtsanwälte und auch nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Die Seite verfügt über kein Impressum. Testanrufe der LTO-Redaktion bei der angegebenen Nummer blieben unbeantwortet. Sowohl das falsche Schreiben als auch die Homepage der Fake-Kanzlei sehen auf den ersten Blick täuschend echt aus. Die Fotos der Anwältinnen und Anwälte scheinen aus einer Foto-Datenbank zu stammen.
Die RAK Köln hat bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeige erstattet. "Hier wird versucht, Mitbürger zu betrügen und unter Verwendung einer geschickten Fälschung zur Zahlung zu bewegen", erläutert Huff den Grund für die Strafanzeige. Ob jemand, der sich als zugelassener Rechtsanwalt bezeichnet, auch Mitglied einer der regionalen Rechtsanwaltskammern im Bundesgebiet ist und damit als Rechtsanwalt tätig sein darf, könne unter www.rechtsanwaltsregister.org von jedermann nachgeprüft werden, so Huff weiter. Dieses bundeseinheitliche Anwaltsverzeichnis werde täglich von den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern gepflegt.
acr/LTO-Redaktion
Falsche Schreiben, in denen zur Zahlung aufgefordert wird: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45661 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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